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Ausweis ohne Lehre

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Ausweis
ohne Lehre

Ein Eidgenössischer Fähigkeitsausweis wird nach erfolgreich beendeter Lehre verliehen. Solche Diplome sollen künftig auch aufgrund grosser Berufserfahrung ausgehändigt werden können.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Um den Eidg. Fähigkeitsausweis aufgrund der erworbenen Kompetenzen im Berufsleben zu erhalten, muss
ein Verfahren eingeleitet werden. «Die Anerkennung und Validierung erbrachter Bildungsleistungen ist
ein Verfahren, womit jemand anhand einer Analyse des individuellen beruflichen und persönlichen Werdegangs und der Evaluierung der Kompetenzen einen offiziellen Ausweis ganz oder teilweise erlangen kann. Sie dient vorwiegend den Perso-
nen, die über viel Berufserfahrung, aber keine Zertifizierung ihrer vorhandenen Kompetenzen verfügen», hält die Erziehungsdirektion in
einer Pressemitteilung vom Freitag fest.

Wer entscheidet?

Die Bilanz der Kompetenzen wird von den akkreditierten Institutionen und Körperschaften vorgenommen, die für die Interessierten Kurse durchführen. Diese Bilanz wird alsdann von Experten der Kommission der Qualifikationsverfahren analysiert. Sie entscheiden, ob die erworbenen Kompetenzen reichen, um das Qualifikationsverfahren einzuleiten oder ob noch Ausbildungsergänz-
ungen vorgenommen werden müssen.

Im Bundesgesetz verankert

Seit dem 1. Januar 2004 hat dieser Ansatz im Rahmen des Bundesgesetzes über die Berufsbildung eine gesetzliche Grundlage. Laut Erziehungsdirektion ist im Kanton Freiburg eine Revision des Gesetzes über die Berufsbildung und die Berufsberatung in Vorbereitung. Der Gesetzesentwurf sollte dem Grossen Rat noch in diesem Jahr unterbreitet werden. Zuvor wird der Staatsrat noch einen Pilotversuch mit den Berufen Maurer und Logistikassistentin durchführen, der Ende Juni abgeschlossen sein sollte. Marc Chassot, Vorsteher des Amts für Berufs- und Erwachsenenbildung, schätzt, dass das neue Gesetz im Jahre 2007 oder 2008 in Kraft treten kann.

Grosses Bedürfnis

Aufgrund der Erfahrung in anderen Kantonen ist Marc Chassot überzeugt, dass ein grosses Bedürfnis für solche Ausweise besteht. Er denkt dabei insbesondere an Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen. Gerade in diesen Berufen können nach seinen Worten heute Lehren absolviert werden, was früher nicht der Fall gewesen sei. So kann er sich vorstellen, dass erfahrene Mitarbeiter den Fähigkeitsausweis nachholen wollen, um mit den jungen Berufsleuten gleichgestellt zu werden.

Im Auftrag des Staatsrats

Der Staatsrat hat an seiner Sitzung vom 24. Januar Kenntnis genommen vom Bericht der Kommission für die Anerkennung und Validierung erbrachter Bildungsleistungen. Er hatte dieser Kommission den Auftrag erteilt, ein Inventar der Bedürfnisse auf diesem Gebiet zu erstellen, ein für alle Institutionen ähnliches Verfahren festzulegen und die Einführung dieses Verfahrens auf kantonaler Ebene zu planen, wie die Erziehungsdirektion weiter mitteilte.

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