Es passiert, dass Personen aus ihrer Mietwohnung oder einem Areal ausgewiesen werden müssen. Doch gesetzlich geregelt ist der Fall nicht. Noch nicht.
Die Grossräte Nicolas Kolly (SVP, Essert) und Bertrand Morel (Mitte, Lentigny) haben eine spezifische Lücke im Gesetz entdeckt. Es geht um die Ausweisung von Personen, die ein Miet- oder Pachtobjekt verlassen müssen. Dieser Fall ist mindestens für nicht-landwirtschaftliche Liegenschaften nicht geregelt, sodass das einschlägige Gesetz revidiert werden sollte, so die Forderung.
Das Problem sei die Sicherstellung des Vollzugs von Gerichtsentscheiden, wenn die Polizei anrücken muss und bei einem Vollzugseinsatz «mit zahlreichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat, die eine Ausweisung regelmässig verunmöglichen». Im Gegenzug hätten mit einer Regelung aber auch die Mietenden bessere Rechte.
Eine Reihe von Regelungen
Der Staatsrat findet eine einheitliche kantonale Regelung denk- und wünschbar, sie würde auch die Arbeit der Kantonspolizei vereinfachen. Er zählt auf, dass das dafür zuständige Amt bezeichnet werden müsste, um dann die Räumung, die Einlagerung, die Rückgabe und die Verwertung beziehungsweise Entsorgung der persönlichen Effekten der ausgewiesenen Person festzulegen. Sodann müsse die Deckung der entstandenen Kosten geklärt sein. Auch sei der Umgang mit gefährlichem Material auf dem Areal und die Versorgung von Tieren zu klären.
Schliesslich müsse der Schutz der ausgewiesenen Person und ihre erneute Unterbringung sichergestellt werden, so der Staatsrat. Denn bisher sei auch für diesen Bereich informell die Kantonspolizei zuständig und könne von dieser Aufgabe und Verantwortung entlastet werden.
Aus allen diesen Gründen empfiehlt der Staatsrat dem Grossen Rat, nächste Woche dieser Forderung zuzustimmen.
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