Autor: Arthur zurkinden
Freiburg Heute haben frischgebackene Väter, die beim Staat tätig sind, Anspruch auf zwei Tage Urlaub. Nach der Überweisung einer Motion der FDP-Grossräte Markus Ith und Charly Haenni soll nun der Vaterschaftsurlaub für das Staatspersonal auf fünf Tage verlängert werden. Eine Motion der SP-Grossräte Martin Tschopp und Hugo Raemy, die einen zehntägigen Vaterschaftsurlaub verlangen, hat der Grosse Rat abgelehnt.
Aufteilung ist möglich
Wie nun der Staatsrat in der Botschaft an den Grossen Rat festhält, sollte der Vaterschaftsurlaub innert Jahresfrist nach der Geburt des Kindes bezogen werden können. Dabei kann er aufgeteilt oder auf einmal genommen werden.
Laut Staatsrat führt die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs zu Mehrkosten von rund 90 000 Franken jährlich pro zusätzlichen bezahlten Urlaubstag. Demnach belaufen sich die Kosten für einen fünftägigen Urlaub – also drei Tage mehr als bisher – jährlich auf 270 000 Franken für den Staat.
«Dabei handelt es sich jedoch um den hypothetischen Höchstbetrag», hält der Staatsrat weiter fest. Seiner Ansicht nach werden die Kosten geringer ausfallen, da die Abwesenheit wegen Vaterschaftsurlaubs nicht durchgehend Kosten für Stellvertretungen und/oder Überstunden zur Folge haben müsse. Zudem haben die betroffenen Väter die Möglichkeit, den Urlaub über einen relativ langen Zeitraum hinweg zu beziehen. Dadurch werde es weniger Stellvertretungen brauchen. Schliesslich werden die Massnahmen zur Arbeitszeitflexibilisierung, die demnächst in Kraft treten, zu einer Begrenzung der finanziellen Kosten beitragen.
Gemeinden finanziell auch leicht betroffen
Der Staatsrat weist auch darauf hin, dass sich die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubes finanziell auch auf die Gemeinden auswirken werde. Er denkt dabei an das Lehrpersonal, für das unter Umständen eine Stellvertretung gefunden werden muss. «Diese Kosten können aber insgesamt als vernachlässigbar angesehen werden», fügt er bei.