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Bald kein Leumundszeugnis mehr?

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Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Gemeinden sind diese für die Ausstellung von Leumundszeugnissen zuständig. Inhalt und Verfahren dazu werden im Gesetz hingegen nicht definiert.

Der Freiburger Staatsrat hat festgestellt, dass die Praxis der Gemeinden bezüglich Leumundszeugnissen sehr unterschiedlich ist. Einige Gemeinden stützen sich für ein Leumundszeugnis ausschliesslich auf den Strafregisterauszug, andere stellen lediglich eine Wohnsitzbestätigung mit Angabe der Aufenthaltsdauer aus, und wiederum andere Gemeinden beziehen weitere Daten in die Abklärung mit ein. So gibt es Gemeinden, die ein Leumundszeugnis verweigern, wenn die betroffene Person mit den Steuern im Rückstand ist.

Staatsrat für Streichung

Der Staatsrat hält es deshalb für angebracht, das Leumundszeugnis aus der Freiburger Gesetzgebung zu streichen. Er wolle die entsprechenden Massnahmen ergreifen und die nötigen Gesetzesänderungen vorschlagen. Die unterschiedliche Praxis der Gemeinden führe zu einer Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger, schreibt er in seiner Antwort auf eine Anfrage von Grossrat Emanuel Waeber (SVP, St. Antoni).

Waeber hatte eine Streichung vorgeschlagen, um stattdessen nur noch von Straf- und Betreibungsregisterauszügen zu sprechen.

Eine Aufhebung würde die Gemeinden entlasten und das zuweilen wenig transparente Sammeln von Daten sowie die Eröffnung von Akten verhindern, meint der Staatsrat.

Zur Einhaltung der Verhältnismässigkeit schlägt der Staatsrat vor, genau zu prüfen, welche Informationen wirklich notwendig sind, um eine bestimmte Bewilligung zu erteilen. So sei es unverhältnismässig, für eine Hundehaltungs­bewilligung einen Betreibungs­registerauszug zu verlangen, hält der Staatsrat fest.

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