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Bald erleichterte Vorschriften für mobile Pools?

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Zwei Grossräte setzen sich dafür ein, dass die Bewilligungsverfahren für zerlegbare Schwimmbäder vereinfacht werden.

Die Grossräte Christian Clément (Mitte, Arconciel) und Charly Cotting (FDP, Ependes) schlagen vor, dass zerlegbare oder aufblasbare Schwimmbecken, die nicht überdeckt und nicht beheizt sind, von der Baubewilligungspflicht befreit werden. So könnten sich die Gemeindebehörden auf wichtigere Probleme fokussieren, statt auf kleine Schwimmbäder, die einmal im Jahr aufgestellt werden.

Staatsrat prüft Änderung

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass die Baubewilligungspflicht vor allem im Raumplanungsgesetz des Bundes geregelt wird. Darin ist festgelegt, dass davon nur Schwimmbäder ausgenommen sind, die über kein eigenes Wasseraufbereitungssystem verfügen. Die meisten Schwimmbäder, sogar Planschbecken, die keine 100 Franken kosten, haben jedoch ein Filtersystem, das als Wasseraufbereitungssystem gilt. Unter diesen Umständen seien die Bedingungen für eine Befreiung von der Baubewilligungspflicht nicht erfüllt.

In seiner Antwort erwähnt der Staatsrat auch ein Schreiben der Oberamtmännerkonferenz vom April. Daraus geht hervor, dass Schwimmbäder, die über ein Wasseraufbereitungssystem verfügen, Belästigungen verursachen können und somit eine staatliche Kontrolle erforderten.

Der Staatsrat stellt fest, dass zwar der gesetzliche Rahmen der Bewilligungspflicht für Schwimmbäder klar definiert ist, die Praxis jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird. Der Staatsrat will deshalb nun prüfen, ob kleine Schwimmbeckenanlagen in Zukunft von der Baubewilligung befreit werden können, auch wenn sie über eine Wasseraufbereitungsanlage verfügen.

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