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Bande oder dumme Jungen?

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Bande oder dumme Jungen?

Fortsetzung des Prozesses gegen drei Männer am Saanegericht

Am Strafgericht des Saanebezirks wurde am Freitag der Fall zweier Türken und eines Portugiesen fortgesetzt, die sich für verschiedene Delikte zu verantworten haben. Am zweiten Verhandlungstag ging es vor allem um den Vorwurf der sexuellen Nötigung.

Von CAROLE SCHNEUWLY

Am Mittwoch waren alle drei Angeklagten zu Delikten wie Diebstahl, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch vernommen worden (FN vom Donnerstag). Am meisten wird diesbezüglich dem älteren der beiden türkischen Brüder (A) vorgeworfen. Paolo Ghidoni, der Anwalt von A und dessen Bruder (B), hatte für A ein psychiatrisches Gutachten verlangt. Dieser Antrag wurde am Freitag gutgeheissen. Am kommenden Montag werden daher nur B sowie der Portugiese C ihre Urteile erhalten. Der Fall von A dürfte erst im Juni abgeschlossen werden.

Angefangen beim Strip-Poker

Am Freitag hatten B und C zum Vorwurf der sexuellen Nötigung und eventuell der versuchten Vergewaltigung Stellung zu nehmen. Der Vorfall hat sich in der Nacht vom 8. auf den 9. Dezember respektive am Nachmittag des 9. Dezember zugetragen. Zusammen mit zwei anderen jungen Männern hielten sich B und C in der Wohnung der Eltern von C auf. Später gesellte sich die damals 16-jährige X dazu. Man verbrachte die Nacht unter anderem mit einer Partie Strip-Poker.

Nach mehreren erfolglosen Annäherungsversuchen der jungen Männer an X fand sich diese zusammen mit B und einem seiner Kumpane (D) allein in einem Zimmer. Als X sich weigerte, mit den beiden zu schlafen, hielt D sie an den Handgelenken fest, während B ihr die Hose herunterriss und mit dem Finger ihre Vagina penetrierte. D, der Ex-Freund von X, wurde wegen dieses Vorfalls bereits vom Jugendgericht zu zehn Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Klage zurückgezogen

Nachdem X die Wohnung verlassen hatte, stellte sie fest, dass sie am Ort des Geschehens einen Schal vergessen hatte, der ihrer Freundin Y gehörte. Deshalb kehrte sie am nächsten Nachmittag zusammen mit Y in die Wohnung zurück, wo die jungen Männer immer noch versammelt waren. Es kam ein zweites Mal zu Übergriffen, und Y sagte vor Gericht aus, sie habe Schreie gehört.

Sowohl die beiden Angeklagten als auch die vernommenen Zeuginnen und Zeugen (darunter D, X und Y) bestätigten die Vorfälle im Grossen und Ganzen. C betonte, dass er an den Übergriffen kaum beteiligt gewesen sei. B bestätigte seine Rolle, gab aber zu Protokoll, X habe sich kaum gewehrt. X, die ihre Klage inzwischen zurückgezogen hat, sagte aus, sie sei zwar gedemütigt worden und von den vermeintlichen Freunden enttäuscht gewesen, habe aber nie wirklich Angst vor einer Vergewaltigung gehabt. Ausserdem habe sich B später bei ihr entschuldigt.

Bandenkriminalität?

Dumme-Jungen-Streiche oder Bandenkriminalität: Um diese Frage drehten sich die Argumentationen von Paolo Ghidoni, Lachemi Belhocine, Pflichtverteidiger von C, und Fabien Gasser, Substitut der Staatsanwältin.

Für Fabien Gasser spielte sowohl bei den Einbrüchen als auch bei der sexuellen Nötigung ein ausgeprägtes Bandendenken eine wichtige Rolle: «Sie wollten Geld, also stahlen sie. Sie wollten Spass, also schlugen sie drein. Sie wollten eine Frau, also bedienten sie sich.» Diese Dummheiten seien eindeutig zu weit gegangen und es sei Aufgabe des Gerichts, hier Grenzen zu setzen. Gasser forderte für B, der bereits seit Mai 2003 inhaftiert ist, eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren und für C eine zehnmonatige Haft, bedingt auf drei Jahre.

Die Verteidigung betonte demgegenüber die unglücklichen Umstände und konnte insbesondere keine Bandentätigkeit ausmachen. Belhocine hielt fest, C müsse vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen werden. Für die anderen Vergehen reiche eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Ghidoni forderte für seinen Mandanten B eine einjährige Inhaftierung.

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