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Bankräuber muss ins Gefängnis

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Sie waren zu zweit, schwarz gekleidet, vermummt – und der eine richtete eine Waffe auf die beiden Schalterangestellten der Raiffeisenbank Freiburg-Ost. Am 23. Dezember 2015 überfielen zwei Franzosen die Bank an der Spitalgasse 15 in der Stadt Freiburg. Sie flüchteten mit 20 Tausendernoten, 3660 Franken in kleiner Stückelung, gut 13 000 Euros, 6400 Dollar und 1400 Pfund. Der Überfall dauerte nur wenige Minuten. «Doch er hat das Leben der beiden Bankangestellten auf den Kopf gestellt», sagte der Freiburger Staatsanwalt Laurent Moschini gestern vor dem Strafgericht des Saanebezirks. Die jungen Frauen – sie waren beim Überfall 20 und 21 Jahre alt – leiden seither unter Angstzuständen. Beide mussten ihren Beruf auf der Bank aufgeben; der Kontakt mit Kunden ist ihnen nicht mehr möglich.

«Ich bin immer noch schockiert, wenn ich an den Überfall denke», sagte die eine vor Gericht. «Wenn ich auf eine Bank gehe oder in einem Film Waffen sehe, habe ich Angst.» Die andere Schalterangestellte wohnte der Gerichtsverhandlung nicht bei: Ihr geht es dazu zu schlecht. Sie leidet an einer posttraumatischen Störung und an Depressionen.

Die Polizei schnappte einen der Bankräuber kurz nach dem Überfall. Der andere floh nach Frankreich. So stand gestern nur einer der beiden vor Gericht. Dieser sass in Frankreich bereits während zehn Jahren in Haft, unter anderem wegen bewaffnetem Diebstahl. «Das zeigt, wer er ist», sagte der Staatsanwalt. «Er ist nur in die Schweiz gekommen, um eine Bank zu überfallen.» Zwar habe er eine Softair-Waffe gehabt, ein originalgetreuer Nachbau einer echten Schusswaffe. «Für die Opfer macht das aber keinen Unterschied, sie glaubten sich in Lebensgefahr.» Moschini forderte eine unbedingte Haftstrafe von fünf Jahren.

Verteidiger Emmanuel Kilchenmann störte sich «am reduktiven Bild des Kriminellen, das der Staatsanwalt zeichnet». Sein Mandant sei in erster Linie ein Mensch. Er habe 2015 in seinem Heimatdorf in den Bergen Korsikas das Café der Familie übernommen und Geld investiert. «Ausgerechnet in diesem Sommer wurde die Zufahrtsstrasse wegen Bergrutschgefahr gesperrt, so dass keine Touristen ins Dorf kamen.» Sein Mandant habe sich im Dezember 2015 in grosser finanzieller Not befunden. «Er wusste, dass er vor Jahresende Kredite zurückzahlen musste.» Er plädierte auf zwei Jahre Haft. Der Angeklagte selber sagte, er habe niemandem schaden wollen. Er entschuldigte sich bei der Bankangestellten. «Ich werde nie mehr mit der Justiz in Konflikt geraten.»

Benoît Chassot, der Präsident des fünfköpfigen Strafgerichts, sah keinen Grund für eine Strafreduktion. «Der Angeklagte hat die Bankangestellten bedroht, um möglichst viel Geld zu erhalten.» Seine Vorstrafen in Frankreich zeigten, dass er ein Wiederholungstäter sei. Und dass er sich nicht geändert habe: «Zur Tatzeit war er auf Bewährung frei.» Das Gericht verurteilte den Mann zu viereinhalb Jahren Haft; fast zwei davon hat er bereits abgesessen. Zudem muss er den beiden Bankangestellten je 5000 Franken als Genugtuung bezahlen. Der Bank muss er Schadenersatz von gut 11 000 Franken leisten sowie die Anwaltskosten der Opfer und der Bank in der Höhe von 13 000 Franken und die Verfahrenskosten von rund 43 000 Franken übernehmen.

njb

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