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Bau der neuen Lehrwerkstätten wird vom Bundesgericht bis auf Weiteres gestoppt

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Autor: WALTER BUCHS

Der Bau der neuen Lehrwerkstätten im Perollesquartier in Freiburg ist weiterhin blockiert. Das Bundesgericht hat die von Nachbarn eingereichten Beschwerden soeben gutgeheissen, wie die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) am Donnerstag bekannt gegeben hat.

Der Eigentümer und ein Mieter des Chocolat-Villars-Gebäudes, das unter Denkmalschutz steht, hatten vor rund einem Jahr gegen die Ausnahmebewilligung des Oberamtmanns punkto Gebäudeabstand Rekurs eingereicht. Sie waren der Meinung, dass die geschützte Fassade des Villars-Hauses «durch die 180 Meter lange Lehrwerkstätte regelrecht erdrückt würde».

Schutz eines historischen Gebäudes

Das Verwaltungsgericht hatte die Einsprache am 31. Mai 2007 abgelehnt. Es war der Meinung, dass die Ausnahmebewilligungen im Sinne des öffentlichen Interesses «keinen unverhältnismässigen Schaden Dritter verursache». In der gleichen Zeit wurde auch eine Petition gegen das Fällen von Bäumen im Umfeld des geplanten Neubaus an den Staatsrat gerichtet. Mit den gleichen Argumenten wie das Verwaltungsgericht ist die Regierung darauf gar nicht eingetreten.

Die Nachbarn der künftigen Lehrwerkstätten zogen ihre Beschwerde später an das Bundesgericht weiter. «Wir verlangen, dass der Neubau um zehn Meter zurückversetzt wird», betonte einer der Beschwerdeführer Anfang Jahr den FN gegenüber (FN vom 25. Januar).

Das Bundesgericht ist nun offensichtlich auf diese Argumentation eingetreten und hat mit seinem Urteil vom 27. Februar die Beschwerde gutgeheissen. Gemäss Medienmitteilung der RUBD war das Verwaltungsgericht mit der Ablehnung der Einsprache «in Willkür verfallen».

Abweichung «erheblich»

Die Abweichung zum gesetzlichen Abstand könne nämlich keineswegs als geringfügig betrachtet werden. Die Westfassade des geplanten Gebäudes weise nämlich zur Strassenachse lediglich einen Abstand von 6,63 statt von zehn Metern auf.

Kantonsarchitekt Charles-Henri Lang hatte sich vor knapp zwei Monaten noch optimistisch gezeigt, dass das Bundesgericht zu Gunsten des Kantons entscheiden werde. Jetzt musste er den Staatsrat über das Urteil und den sofortigen Bauunterbuch informieren. Nach dem Weiterzug der Beschwerde an das Bundesgericht durften in den vergangenen Monaten lediglich der Abbruch der alten Schule vorgenommen und Fundamentarbeiten ausgeführt werden. Jetzt muss nach neuen Lösungen gesucht werden, womit die Inbetriebnahme im Jahre 2010 illusorisch wird.

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