Weil die zuständigen Stellen auf allen Ebenen immer mehr Baugesuche abwickeln müssen, will der Kanton das Verfahren überarbeiten. Immer öfter kommt es bei der Behandlung von Baugesuchen aus verschiedenen Gründen zu Verzögerungen. Eine Arbeitsgruppe aus Kanton, Oberämtern und Gemeinden will mit einer Anpassung des Verfahrens die Behandlungsfristen verkürzen. Dafür stehen vor allem die Gesuchssteller in der Verantwortung. Durch die Reform könnte die Arbeitslast für das zuständige kantonale Bauamt sinken, und die Oberämter wären im Verfahren alleine federführend. fca
Bericht Seite 2