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Beamte sollen nicht zwei Hüte tragen

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Eine Privatperson war der Meinung, dass zwei Mitarbeiter des kantonalen Amtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) als Spezialisten für Hundewesen berufliche und private Tätigkeiten zu wenig trennen. Daraus ergebe sich eine problematische Konstellation. Sie wandte sich an die Petitionskommission, worauf die Grossräte Sébastien Frossard (SVP, Romanens) und Nicole Lehner-Gigon (SP, Massonnens) eine Anfrage an den Staatsrat richteten.

In seiner Antwort anerkennt der Staatsrat zum Teil die Problematik, berichtet aber über Schritte, mit denen die Situation geregelt werden konnte.

Die Bürgerin hatte darauf aufmerksam gemacht, dass die beiden Hunde-Spezialisten beim LSVW kantonale Zulassungen für Hundeausbildner ausstellen, selber aber auch Ausbildner sind, im Vorstand eines Hundevereins sitzen und beim Westschweizer Verband mitarbeiten. Der Spezialist für Hundewesen habe weiter ein Fachbüchlein für den Verband verfasst, in welchem er mit seiner staatlichen Funktion erwähnt wurde. Zudem würde das kantonale Amt Fähigkeitsprüfungen nur auf der Anlage des Vereins der beiden Mitarbeiter durchführen.

Gemäss dem Staatsrat sind nun die problematischen Punkte gelöst. Die Zulassung für Ausbildner würde direkt vom Kantonstierarzt unterzeichnet. Das Amt wurde reorganisiert, Pflichtenhefte ausgearbeitet und das Verhältnis zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten geklärt. Die Mitarbeiter dürfen nun nicht mehr über Mitglieder ihres Vereins richten. Beide sind zudem aus den leitenden Funktionen ihres Vereins zurückgetreten. Die Vereinsanlage wird weiter benützt, weil sie allen Anforderungen entspricht.

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