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Bedingte Geldstrafe für Chefapothekerin

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Autor: Carole Schneuwly

Freiburg60 Tagessätze à 100 Franken, bedingt auf zwei Jahre, sowie die Übernahme der Hälfte der Verfahrenskosten: So lautet das Urteil, das Gerichtspräsident Peter Rentsch am Freitag gegen die ehemalige Chefapothekerin des Kantonsspitals aussprach. Dieses liegt klar unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die bei 300 Tagessätzen à 155 Franken lag (FN vom 19. November).

Peter Rentsch begründete das milde Urteil damit, dass die Angeklagte in den wichtigsten Anklagepunkten freizusprechen sei: Man habe ihr weder ungetreue Amtsführung noch qualifizierte Veruntreuung, Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme nachweisen können.

Selbstbedienung geht nicht

Was blieb, war der Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Dieser betraf zwei Bezüge aus einem umstrittenen, von der Pharmaindustrie gespiesenen Konto, das die Chefapothekerin praktisch in Eigenregie führte: Einerseits hatte sie sich selbst aus diesem Konto über 10 000 Franken Pikettentschädigungen bezahlt, auf die sie ihrer Ansicht nach Anrecht hatte. Andererseits hatte sie einer Mitarbeiterin aus demselben Konto eine Lohnzahlung von 2500 Franken überwiesen. Damit habe sie ihre Amtspflicht verletzt, sagte Rentsch. «Selbst wenn ihr das Geld zugestanden hätte, hätte sie es sich nicht eigenmächtig auszahlen dürfen.»

Um einen weit höheren Betrag war es beim Anklagepunkt der qualifizierten Veruntreuung gegangen: Im Jahr 2006 hob der damals noch männliche Chefapotheker einen Betrag von 28 000 Franken als Darlehen ab, um seine Geschlechtsumwandlung in Thailand zu finanzieren. Weil die Stellvertreterin über das Darlehen informiert gewesen sei und es nicht in Frage stehe, dass die Angeklagte das Geld habe zurückbezahlen wollen und können, sei sie in diesem Punkt freizusprechen, so Peter Rentsch.

Der Gerichtspräsident hielt weiter fest, dass zwischen der Chefin der Apotheke und Hubert Schaller, dem Generaldirektor des Spitals, offensichtlich ein gespanntes Verhältnis geherrscht habe. Er habe bei seinem Urteil auch berücksichtigt, dass viele Ereignisse lange zurücklägen (die Vorwürfe der ungetreuen Geschäftsbesorgung von vor November 2002 sind bereits verjährt), dass der Schaden gering und das Verschulden mittelschwer sei. Und: «Das Gericht glaubt der Frau, dass sie sich um ein gutes Funktionieren der Apotheke bemühte.»

«Gutes Zwischenergebnis»

André Clerc, der Anwalt der Apothekerin, hatte für seine Mandantin in allen Punkten einen Freispruch gefordert. Nach der Urteilsverkündigung gab er sich zwar entspannt, liess aber durchblicken, dass er den Fall wohl ans Kantonsgericht weiterziehen wird: «Ich würde sagen, wir haben ein gutes Zwischenergebnis erreicht», sagte er.

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