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Bedingte Geldstrafe für Polizisten

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26 000 Franken fehlten letzten September in der Kasse der Gemeindepolizei der Stadt Freiburg. Dank einem neuen internen Kontrollsystem wurde die Gemeinde da­rauf aufmerksam. «Wir haben das schnell gemerkt», sagte Gemeinderat Pierre-Olivier Nobs (CSP) damals den FN. Die Kantonspolizei führte eine Untersuchung durch; die Person, die der Tat verdächtigt wurde, gestand sehr rasch. Die Gemeinde suspendierte den Mann zuerst, dann entliess sie ihn.

Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Mann erlassen. Daraus wird ersichtlich, dass Ende 2018 10 000 Franken in der Kasse der Gemeindepolizei fehlten. Der Angeklagte war für die Kon­trolle der Kasse zuständig und bemerkte das Fehlen des Geldes. Er meldete es aber niemanden, sondern beschloss, selber Geld abzuzweigen. Und so entnahm er mehrere Male Geld – am Schluss kamen 16 200 Franken zusammen. Er vertuschte es, indem er unvollständige Kontrollen durchführte, so dass der Finanzdienst nichts merkte, bis das Ganze dann doch aufflog.

Der Mann wird wegen Veruntreuung und Amtsmissbrauch zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass der Mann seine Tat sofort zugegeben und mit den Untersuchungsbehörden zusammengearbeitet habe. Zudem habe er seine fristlose Kündigung akzeptiert. Darum laufe die Bewährungsfrist nur über zwei Jahre. Der Mann muss die Verfahrenskosten von 415 Franken übernehmen.

njb

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