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Bedingte Geldstrafe: Sensler sandte Nacktfotos an Minderjährige

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Das Polizeigericht des Sensebezirks hat einen 21-Jährigen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, weil er Nacktfotos seines Intimbereichs an Minderjährige verschickte.

Besitz und Konsum von Pornografie und harte Pornografie, bei der tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen vorlagen: Das waren die Vorwürfe, für die sich ein 21-Jähriger am Montagmorgen in Tafers verantworten musste. Das Polizeigericht des Sensebezirks hat den Sensler zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, weil er Nacktfotos an unter 16-jährige Mädchen verschickte.

Den Fall, der von der Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg zur Anzeige gebracht wurde, hat die Staatsanwaltschaft von Freiburg übernommen.  

Minderjährige Chatpartnerinnen

An der Verhandlung bestätigte der Beschuldigte, der ohne Anwalt auftrat, auf Nachfrage von Polizeirichterin Debora Friedli-Bruggmann, dass ihm bewusst sei, was ihm vorgeworfen werde. In der Zeitspanne von Oktober 2019 bis Juni 2021 führte der Sensler Unterhaltungen mit verschiedenen Frauen und Mädchen über soziale Medien wie Whatsapp und Instagram. Im Verlauf der Unterhaltungen sandte der Beschuldigte diesen rund 15 Kontakten Nacktfotos seines Intimbereichs. Bei zehn dieser Kontakte handelte es sich um Mädchen, die unter 16 Jahre alt waren. Im Gegenzug erhielt er ebenfalls Nacktfotos von ihnen.

Auf die Frage, ob er wusste, dass seine Chatpartnerinnen nicht immer volljährig waren, antwortete der Beschuldigte:

Ich wusste das Alter meiner Chatpartnerinnen mehrheitlich, aber auch nicht immer.

Und er fügte hinzu: «Ich denke, die Jüngste war 14-jährig.» Er sei dabei aber nicht nach einem bestimmten Alter vorgegangen, sagte er vor Gericht aus: «Ich habe einfach nur geschaut, ob jemand online war oder mir vorgeschlagen wurde.»  

Einsicht des Fehlers

Der Beschuldigte sagte aus, dass er heute anders konsumiere. «Sicher keine Kinderpornografie, aber Erwachsenenpornografie konsumiere ich schon.» Ihm sei auch bewusst, dass Kinderpornografie und Gewaltdarstellungen illegal sind. Der 21-Jährige zeigte sich bei der Verhandlung sowohl kooperativ als auch einsichtig:

Ich weiss, dass es nicht mehr vorkommen darf, und es ist mein Ziel, dass ich es nicht mehr mache.

Als Erklärung für sein Verhalten gab er an: «Ich habe es aus Dummheit getan.»

Keine Versuchung bei Minderjährigen

Weil bei harter Pornografie normalerweise ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen ausgesprochen wird, fragte die Polizeirichterin den Beschuldigten auch nach den persönlichen Verhältnissen. Der 21-Jährige gab an, dass er in der Jubla dabei sei: «Ich bin Leiter einer Gruppe von acht Jungs.» Im Sommer sei er auch Leiter bei den Lagern. Jedoch habe es nie Situationen gegeben, die ihn in Versuchung geführt haben:

Ich habe das Gefühl, in meinem Fall ist ein Tätigkeitsverbot nicht nötig, denn ich hatte nie das Bedürfnis, etwas mit einem Kind zu machen.

Auf Nachfrage der Polizeirichterin spezifizierte er: «Ich habe nie live oder persönlich mit jemandem etwas gemacht, ich war nur über Chat aktiv.» Abschliessend sagte der Beschuldigte: «Es wäre schade, wenn ich nicht mehr in die Jubla gehen könnte, und ich würde mir wünschen, dass es nur eine Geldstrafe gibt.»

Diesem Wunsch ist die Polizeirichterin nachgekommen. Sie sprach eine bedingte Geldstrafe aus, das heisst, dass der Beschuldigte diese Geldstrafe nicht zahlen muss, solange sich während der Probezeit von zwei Jahren kein weiterer Vorfall ereignet. Die Geldstrafe ist auf 150 Tagessätze zu je 110 Franken angesetzt. Da dies das erste Mal ist, dass so etwas passiert, hat sich das Polizeigericht für die Geldstrafe und gegen eine Freiheitsstrafe entschieden, die bei harter Pornografie ausgesprochen werden kann. Das Polizeigericht hat ebenfalls festgelegt, dass der Beschuldigte sich in seiner Probezeit in psychologische Behandlung begeben muss. Im Urteil ist ebenfalls eine Bewährungshilfe festgehalten. Da der Beschuldigte Einsicht zeigte, hat sich das Gericht gegen ein Tätigkeitsverbot entschieden.

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