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Bedingte Geldstrafen nach Unfall auf der Landi-Baustelle

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Auf der Baustelle der Landi Murten kam es im letzten November zu einem Unfall: Ein Bauarbeiter stürzte aus einer Höhe von 2,65 Metern von einem Rollgerüst, als er an der Decke Isolationsplatten befestigte. Er wurde nur leicht verletzt und konnte am Abend das Spital wieder verlassen.

Trotzdem hat der Unfall ein juristisches Nachspiel: Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den Geschäftsführer und zwei Chefmonteure des Unternehmens, das den Verunfallten beschäftigt, zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Dies, weil das Rollgerüst nicht den Sicherheitsnormen entsprach.

Mangelnde Sicherheit

Das Gerüst bestand aus zwei Rollgerüsten, welche mit zwei Schaltafeln untereinander verbunden waren. So entstand eine Arbeitsplattform, die etwa vier Meter breit war. Sie war nur auf der Längsseite der beiden Rollgerüste gegen Absturz gesichert; der Verbindungsteil aus Schaltafeln hatte keinen Absturzschutz. Die Schaltafeln waren auf den Arbeitsflächen der Rollgerüste nur angenagelt und lagen auf diesen rund 30 Zentimeter auf. Das Gerüst konnte nicht gebremst werden.

Die Staatsanwaltschaft kritisiert in den Strafbefehlen gegen die Chefmonteure und den Geschäftsführer, die Sicherheit im Betrieb sei «nur sehr rudimentär vorhanden» und nicht formalisiert. Die Bauarbeiter hatten gesagt, das Gerüst sei so aufgebaut worden, «wie es immer gemacht wird». Es ist nicht zulässig, die Schaltafeln für die Verbindung von zwei Rollgerüsten zu nutzen; doch andere Platten sind im Betrieb gar nicht vorhanden.

Kontrollpflicht verletzt

Den Verantwortlichen sei bekannt gewesen, dass das Gerüst keine Bremsen hatte, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Die beiden Chefmonteure und der Geschäftsführer hätten dafür sorgen müssen, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, heisst es in den Strafbefehlen der Freiburger Staatsanwaltschaft. Die drei werden deswegen zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt; die Probezeit beträgt zwei Jahre. Sie müssen zudem je eine Busse von 500 Franken bezahlen. Dazu kommen Gerichtskosten von je 325 Franken.

njb

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