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Bedingte Haft für sexuelle Belästigung

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Die Haftstrafe wurde vom Gerichtspräsidenten André Waeber bedingt auf ein Jahr festgelegt. Ausserdem muss der Beschuldigte eine Busse von 500 Franken sowie die Gerichtskosten übernehmen.

Aussage der Klägerin glaubwürdiger

Gemäss Schilderung der Klägerin war sie vom Angeklagten, als sie auf Inline-Skates unterwegs war, zu Fall gebracht worden, nachdem er ihr zuvor an den Po gegriffen hatte. Daraufhin sei sie gestürzt, und er habe von ihr abgelassen. Dabei hat sie laut Arztbericht Schürfungen an Ellbogen und Aussenknöchel davongetragen.

Auf einen Aussöhnungsantrag zu Verhandlungsbeginn ging sie nicht ein. Der ebenfalls anwesende Vater sagte, es gehe nicht ums Geld. Der Angeklagte habe bei der polizeilichen Einvernahme gelogen, daher verlange man eine Strafe. Eine Entschuldigung hätte früher kommen müssen.
Der Angeklagte, ein gebürtiger Mazedonier, beteuerte, sich unmittelbar nach dem Vorfall entschuldigt zu haben. Er gab zu, die Klägerin umgestossen zu haben, stritt jedoch das Begrabschen ab. In der Zeit nach dem Vorfall hatte der Vater des Angeklagten mehrere Versuche unternommen, sich bei der Familie der Klägerin zu entschuldigen. Der Angeklagte selber sagte aus, er hätte für eine Entschuldigung keine Zeit gehabt – wegen der vielen Arbeit.
André Waeber schenkte der Aussage der Klägerin mehr Glauben. Er ging auch nicht auf die Bitte des Verteidigers Theo Studer ein, die Busse unter 500 Franken zu halten. Studer wies darauf hin, dass in der Zwischenzeit die Mutter des Angeklagten verstorben ist und der Vater wegen dem Vorfall in psychiatrische Behandlung musste.

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