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Bedingte Strafe für 26-jährigen Sprayer

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Liste ist lang: Die Tags «Philo» und «PTZ» an jener Wand, das Tag «One» an einer anderen. Insgesamt 21 solcher kurzer Sprayereien hat ein 26-jähriger Mann aus dem Seebezirk zwischen Februar 2007 und Juni 2012 an verschiedensten Wänden in Payerne, Murten, Cressier, Freiburg und weiteren Ortschaften angebracht. Er sprayte ebenso auf Fassaden von Privathäusern wie in Parkhäusern der Migros oder auf Schutzmauern der SBB. Der Mann wurde zudem angehalten, als er unter dem Einfluss von Marihuana Auto fuhr.

Der Tagger war vorbestraft: Einmal im Kanton Neuenburg wegen Sachbeschädigung, einmal im Kanton Freiburg wegen Sachbeschädigung und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Beide Strafen waren auf Bewährung ausgesprochen worden.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat nun diese Bewährungen in einem Strafbefehl widerrufen. Zudem hat er den Seebezirkler zu 480 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt–auf Bewährung während fünf Jahren. Dazu kommen eine Busse sowie Gebühren und Auslagen: Der 26-Jährige muss für 1850 Franken aufkommen.

Gibts Zivilklagen?

Nun können die Gebäudebesitzer vor den Zivilrichter ziehen und Schadenersatz für ihre versprayten Wände fordern. Dies könnte happig werden: In den Strafanzeigen kommt eine Schadenssumme von knapp 69 000 Franken zusammen. njb

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