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Bedingte Strafe für eine falsche Anschuldigung

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Zwei Kollegen hatten nach dem Martinsmarkt 2017 in Düdingen gefeiert und waren auf den Heimweg. Der eine, leicht betrunken, setzte sich auf eine Mauer. Ein Pärchen kam vorbei. Die Frau beschimpfte den Betrunkenen; dieser blieb aber ruhig sitzen. Als sich sein Kollege schützend vor ihn stellte, versetzte ihm der Freund der Frau mit voller Wucht einen Kopfstoss gegen das linke Auge; er stürzte. Der Angestellte einer Sicherheitsfirma kam hinzu und nahm die Personalien der beiden Kollegen auf; sie wollten nicht, dass er die Polizei ruft. Weder die beiden noch die Frau erwähnten eine sexuelle Belästigung. Zwei Tage später reichte die damals 19-Jährige aber eine Strafklage wegen sexueller Belästigung ein: Sie sei begrapscht worden. Der Betrunkene habe sie am Arm gezogen und ihr an den Hintern gefasst.

Bereits zuvor war etwas Ähnliches passiert: Die Frau suchte Streit mit einem Betrunkenen, ihr Begleiter schlug ihn. «Das deutet darauf hin, dass die Frau auch diesen Streit grundlos provoziert hat», schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl gegen die Frau. Die Anzeige habe sie wohl eingereicht, um den Kopfstoss ihres Freundes zu rechtfertigen. Die Frau wird wegen falscher Anschuldigungen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt mit einer zweijährigen Probezeit. Dazu kommt eine Busse von 500 Franken. Der Fall ihres Freundes wird von der bernischen Staatsanwaltschaft untersucht.

njb

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