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Bedingte Strafen ausgesprochen

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Bedingte Strafen ausgesprochen

Prozess am Strafgericht des Seebezirks

Die drei jungen Männer, welche sich diese Woche wegen über 100 Vergehen vor dem Strafgericht des Seebezirks verantworten mussten, haben alle eine bedingte Strafe erhalten. Für einen der drei Beschuldigten forderte die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe.

Von CORINNE AEBERHARD

Alle drei Beschuldigten beteuerten am gestrigen zweiten Verhandlungstag vor Gericht mehrmals, dass sie nie mehr solche Dinge tun wollen. Gemeint waren Diebstähle, Einbrüche, Sachbeschädigungen, Verstösse gegen das Transport- und Betäubungsmittelgesetz und zahlreiche andere Straftaten, welche die drei während rund zwei Jahren regelmässig verübt hatten (siehe auch FN vom 2. Juni).

Auch ihre Antworten auf die Frage von Gerichtspräsident André Waeber, warum sie das getan hatten, fielen sehr ähnlich aus: «Ich weiss nicht», tönte es jeweils. Man habe sich nichts dabei gedacht. Es seien Dummheiten, die man nicht erklären könne.

Dies nahm ihnen Raphaël Bourquin, Substitut der Staatsanwaltschaft, nicht ab. «Sie wussten sehr genau, was sie taten», sagte er in seinem Plädoyer. Sie hätten alles und irgendwelche Dinge gestohlen und das Leben anderer vermiest.

Für den Mann, welcher an fast allen Delikten beteiligt war, forderte er eine Gefängnisstrafe von 22 Monaten, mit einer Ausschaffung von zehn Jahren, allenfalls auf Bewährung.

Für die beiden anderen verlangte er je eine Strafe von 8 respektive 14 Monaten bedingt auf drei respektive vier Jahre sowie eine Ausweisung von fünf Jahren bedingt auf drei Jahre respektive von fünf Jahren bedingt auf vier Jahre.

Friteuse mit siedendem Öl
gegen Person geworfen

Einer der drei aus Portugal stammenden Männer musste sich gestern zudem wegen einfacher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, dass er anlässlich eines Festes im August 2002 in Payerne eine Friteuse voll mit siedendem Öl gepackt und sie gegen einen Mann geschleudert habe. Dieser erlitt Verbrennungen zweiten Grades am Arm.

Ein Zeuge bestätigte, dass die Friteuse regelrecht geworfen worden sei und nicht nur umgeworfen, wie der Beschuldigte aussagte. Dieser gab zudem an, er habe an diesem Abend getrunken und sei verbal von anderen Personen angegriffen worden. Das habe ihn zur Tat getrieben. «Ich wollte aber niemanden verbrennen», sagte er.

Für viele seiner Taten machte er das schwierige Verhältnis mit seiner Mutter verantwortlich.

Als weiteren Zeuge wurde gestern der Vater dieses jungen Mannes vernommen. Ja, er habe gewusst, dass sein Sohn kriminelle Handlungen begangen habe und dies schon als Minderjähriger. Deswegen sei er auch schon einmal vor Gericht gestanden. Sein Sohn habe ihm versprochen, dass es nicht wieder vorkommen werde, sagte der Vater, er habe aber trotzdem weitergemacht. Nun habe er abermals versprochen, dass er aufhören werde. Halte er das nicht ein, so «bekommt er Probleme mit mir», sagte der Vater vor Gericht. Er werde ihn nach Portugal zurückschicken, lieferte er als Erklärung nach.

Verteidiger plädierte für
bedingte Strafen

Der Verteidiger der drei im Seebezirk sowie im waadtländischen Broyebezirk wohnhaften Männer, Gonzague Villoz, verlangte in seinem Plädoyer bedingte Strafen für seine Klienten. «Sie haben es begriffen», meinte er.

Das Gericht folgte dem Antrag um bedingte Strafen. Allerdings machte Gerichtspräsident André Waeber den Beschuldigten klar, dass bei einem Rückfall Gefängnis oder die Ausschaffung drohe.

Der junge Mann, der bei den meisten begangenen Straftaten dabei war, wurde in sehr vielen Punkten für schuldig gesprochen, unter anderem auch der einfachen vorsätzlichen Körperverletzung. Dies wegen der geworfenen Friteuse. Seine Strafe lautet auf 18 Monate bedingt auf fünf Jahre. Weiter muss er eine Strafe von 500 Franken bezahlen. Zudem beinhaltet das Urteil eine Ausschaffung von sieben Jahren bedingt auf fünf Jahre.

Das Urteil für einen seiner Kollegen lautete zwölf Monate bedingt auf fünf Jahre. Auch er wurde in verschiedenen Punkten schuldig gesprochen und auch er müsste mit einer Ausschaffung von fünf Jahren, bedingt auf fünf Jahre rechnen. Er muss eine Geldstrafe von 200 Franken bezahlen.
Dies muss auch der dritte Beschuldigte. Seine Strafe beläuft sich auf fünf Monate, bedingt auf fünf Jahre.

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