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Bedingte Strafen für Computerklau

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«Ich machte privat eine schwierige Zeit durch und liess mich zu dieser leidigen Sache verleiten», sagte der Mann, der 2011 Computer des Kantons entwendet hatte, gestern vor dem Bezirksgericht Saane mit leiser, fast unverständlicher Stimme. «Ich bereue es», antwortete der Komplize des Mannes, der die Computer verkauft hatte, auf die Frage des Gerichtspräsidenten Benoît Chassot.

In einem vereinfachten Verfahren, bei welchem sich die Parteien bereits im Voraus auf das Strafmass einigen und Rekurse nur beschränkt mög- lich sind, fällte der Richter gestern das Urteil: Der ehema- lige Kantonsangestellte, der die Computer entwendet hatte, wurde des gewerbsmässigen Diebstahls schuldig gesprochen und zu einer bedingten Haftstrafe von 22 Monaten verurteilt. Sein Komplize, der die Computer verkaufte, erhielt wegen gewerbsmässigem Betrug und gewerbsmässiger Hehlerei eine bedingte Haftstrafe von 24 Monaten. Ebenfalls müssen die beiden die Verfahrenskosten übernehmen.

239 Computer entwendet

Im Dezember 2011 und Januar 2012 reichten der Kanton, das Freiburger Spital und das Amt für Informatik und Telekommunikation Sitel wegen Diebstahls von Computern Klage gegen Unbekannt ein: Noch bevor es inventarisiert wurde, war Material verschwunden, das hauptsächlich für das Freiburger Spital und das Sitel bestimmt gewesen war. Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft ergab, dass der damalige Sektorchef des Sitel seinem Arbeitgeber 239 Computer unterschlagen hatte. 237 dieser Geräte übergab er dem Geschäftsführer einer auf Drucker spezialisierten Firma. Dieser Komplize verkaufte 233 Geräte an zwei lokale Informatikfirmen, täuschte diese aber über die Herkunft der Geräte. Im Verlauf der Ermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft rund zehn Computer sicher. Dem Kanton entstand trotzdem ein Schaden von 250 000 Franken. Die beiden Beschuldigten erwirtschafteten insgesamt eine Summe von 170 000 Franken; zwei Drittel davon erhielt der Hehler, einen Drittel der Dieb.

Vereinbarung mit Kanton

«Arbeiten Sie?», fragte Benoît Chassot an der gestrigen Verhandlung die Angeklagten. «Ich arbeite zu 100 Prozent als Informatiker», sagte der ehemalige Kantonsangestellte. Er führe immer noch seine Fir- ma, meinte der Komplize, «ich habe aber fast keine Arbeit mehr». Trotz der Nachfrage des Gerichtspräsidenten: Nicht die Rede war von allfälligen Entschädigungen, die die beiden Männer leisten müssen. «Es gab eine Vereinbarung zwischen dem Kanton und den Angeklagten», erklärte Staatsanwalt Fabien Gasser nach der Verhandlung. Mehr wollte er darüber aber nicht verraten. Auch Albert Nussbaumer, Verteidiger des Diebs, blieb vage. Er liess aber durchblicken, der Staat sei vollständig entschädigt worden.

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