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Bedingte Strafen und happige Ersatzforderung für zwei Hanfbauern

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Autor: Pascal Jäggi

TAFERSIm Falle des jüngeren der beiden Angeschuldigten sprach Gerichtspräsident Peter Rentsch in seiner Urteilsbegründung die Hoffnung aus, dass die letzte Warnung Wirkung zeigen werde.

Bereits zweimal war der heute 32-Jährige zuvor wegen Konflikten mit dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden. Für den Handel mit mehreren Kilogramm Cannabis und Marihuana in den Jahren 2004/05 bekam er nun eine Strafe von zehn Monaten auf Bewährung aufgebrummt.

Günstige Prognose

Sowohl die Substitutin der Staatsanwaltschaft, Alessia Chocomeli-Lisibach, als auch das Gericht attestierten dem Familienvater jene günstige Sozialprognose, die ihm von seiner Rechtsvertreterin Nadine Durot, Praktikantin bei Rechtsanwalt André Clerc, ausgestellt wurde.

Haft öffnete ihm die Augen

Der Verurteilte hat mittlerweile den Hof seines Vaters übernommen und lebt mit seiner Freundin und zwei Kindern zusammen. Den Konsum von weichen Drogen hat er nach eigenen Angaben aufgegeben. Die sechs Wochen Untersuchungshaft, die er nach seiner Verhaftung im Februar 2006 durchleben musste, hätten ihm die Augen geöffnet, so der Angeschuldigte.

Zudem war der Gewinn, den er mit dem Handel machte, eher gering, vor allem weil er zu der Zeit selbst massiv konsumierte.

Naivität oder Risiko?

Das Verschulden seines Vaters geht weiter zurück, in die «glorreichen» Zeiten für Hanfbauern in Freiburg. Zwischen 1995 und 1998 lieferte der Landwirt an Armin Käser, alles legal, wie er vor dem Strafgericht Sense beteuerte.

Die Staatsanwaltschaft konnte ihm denn auch für diese Zeit nichts nachweisen, es konnte keine Probe an dem Hanf mehr vorgenommen werden.

Anders verhält es sich mit der zweiten Periode von 1999 bis 2002. Damals hiess die Abnehmerin Canatrix GmbH aus Biel, die ziemlich offensichtlich den Hanf als Droge verkauft hatte. Der Sensler Bauer bekam dafür den zehnfachen Preis desjenigen aus der ersten Periode.

Eine Gratwanderung

In der gestrige Verhandlung gab der Mann denn auch zu, es sei ihm bewusst gewesen, dass das Ganze eine Gratwanderung sei. Ursprünglich habe er noch damit gerechnet, dass der Handel bald legal werde. Es habe ihm gefallen, etwas Neues auszuprobieren. Aufgrund der schlechten finanziellen Situation hatte er gehofft, ein lukratives Gebiet beackern zu können.

Das Gericht verurteilte den Angeschuldigten wegen gewerbsmässigem Handel mit Cannabis zu sechzehn Monaten bedingt, auch bei ihm war Rentsch überzeugt, dass kein Rückfall mehr droht.

Hohe Ersatzforderung

Härter treffen wird den Bauern die Ersatzforderung an den Staat von rund 100 000 Franken. Zwar beläuft sich das Vermögen des Landwirts auf 400 000 Franken, seine Anwältin Isabelle Brunner Wicht wies aber wiederholt darauf hin, dass sich sein Einkommen, inklusive IV-Rente seiner Frau, auf bloss 800 Franken pro Monat belaufe (mit allen Abzügen), dass er also sein Vermögen dauernd anzapfen müsse. Zudem gab er seinem Sohn ein Darlehen in der Höhe von 100 000 Franken.

Hoher Umsatz

Das Gericht unter der Leitung von Gerichtspräsident Rentsch hielt die Ersatzforderung für angemessen, vor allem aufgrund des Umsatzes von über 500 000 Franken aus dem Hanfverkauf. Es folgte damit der Forderung von Alessia Chocomeli-Lisibach.

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