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Bedingte Strafen zeichnen sich ab

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Autor: Pascal Jäggi

Freiburg Für Fabien Gasser war das Unglück vom 3. März 2006 «nur» fahrlässige Tötung. Den vor allem bei Raser-Prozessen verwendeten Anklagepunkt der eventualvorsätzlichen Tötung, der als Möglichkeit aus der Untersuchung hervorging, hat der Generalstaatsanwalt in Zusammenhang mit dem eingestürzten Baugerüst vor der Hauptpost fallengelassen. Dass die Verantwortlichen bei der Kontrolle und bei Veränderungen am Gerüst Fehler begangen haben, sah auch Gasser gestern in seinem Plädoyer so. Dass sie aber billigend den Tod eines 17-jährigen Mädchens in Kauf genommen haben, wollte der Generalstaatsanwalt den sieben Angeschuldigten nicht vorwerfen.

Für vier der sieben forderte er eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Verletzung der Regeln der Baukunde, für zwei weitere wegen Verletzung der Regeln der Baukunde. Einer käme auch beim Staatsanwalt straflos davon.

Grob können die Angeschuldigten in zwei Gruppen aufgeteilt werden: die Kontrolleure und die Befehlsausführer (siehe auch FN vom 15. Juli 2011). Für Gasser haben sich beide Gruppen schuldig gemacht. Der Bauleiter steht mit an erster Stelle. Als Sicherheitsbeauftragter für die ganze Baustelle bei der Hauptpost hätte er nach Anklage das fragliche Gerüst kontrollieren müssen. «Er hat zu viele Kompetenzen an Zulieferer abgegeben und die Übersicht verloren», meinte Gasser. Er forderte 270 Tagessätze à 120 Franken bedingt für den Bauleiter.

Kompetenzen überschritten

270 Tagessätze zu 150 Franken sollte es nach Fabien Gasser für den Verantwortlichen einer Metallbaufirma geben, welche als Zulieferer für das Anbringen der Platten an der Fassade zuständig war. Allerdings aus einem anderen Grund: «Der Angeschuldigte hat seine Kompetenzen überschritten», so Gasser. Statt Änderungen am Gerüst den Gerüstbauern zu melden, habe er eine weitere Zuliefererfirma mit den Arbeiten beauftragt, hielt Gasser fest.

Die Gerüstbauer kamen im Antrag des Generalstaatsanwalts am besten weg. Sowohl für den Verantwortlichen für die Gerüste auf der ganzen Baustelle als auch für dessen Zulieferer, der das eingestürzte Gerüst aufgebaut hatte, hielt Gasser nur den Vorwurf der Verletzung der Regeln der Baukunde aufrecht. Er forderte je 120 Tagessätze à 250 beziehungsweise 400 Franken. Dass der Betrag bei Letzterem so viel höher als bei den anderen ist, liegt an seiner gesunden finanziellen Situation, nicht an der Schwere seiner Schuld.

Den beiden könne der Grund des Einsturzes nicht vorgeworfen werden, so Gasser. Das Gerüst war nach Änderungen durch die Metallbauer an drei Orten verankert und mit einer «Bastelei» befestigt worden. Die Gerüstbauer hatten neun Verankerungen angebracht, was aber auch ungenügend ist.

«Letztes Glied in Kette»

Der Arbeiter, der die Änderungen «verbrochen» hat, soll 120 Tagessätze à 40 Franken zahlen, wenn es nach Gasser geht. Zwar ist er direkt verantwortlich, doch sieht ihn der Generalstaatsanwalt nur als «letztes Glied der Kette». Er habe von seinem Chef den Befehl erhalten, die Änderungen durchzuführen. Der Chef soll zu 180 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt werden. Auch er habe den Befehl des Mannes der weisungsbefugten Metallbaufirma ausgeführt, so Gasser. Sein Co-Chef schliesslich kam ohne Strafantrag davon. Vor Gericht hatte sich dieser als «Wasserträger» (Gasser) dargestellt, der mit den Entscheidungen auf der Baustelle nichts zu tun gehabt habe.

Jean-Marie Favre, Anwalt der Opferfamilie, zeigte sich leicht konsterniert über die geforderten «homöopatischen» Geldstrafen. Er hätte lieber die Androhung von Gefängnisstrafen gesehen. Unzufrieden war Favre auch damit, dass die Post als Bauherrin nicht zur Verantwortung gezogen wird.

Bewunderung und Mitgefühl

Die gestern zum Zug gekommenen Verteidiger des Bauleiters und der Gerüstbauer forderten Freisprüche für ihre Mandanten. Sie sprachen der Opferfamilie Bewunderung für ihren Mut sowie ihr Mitgefühl aus. Heute werden weitere vier Plädoyers gehalten und die Angeschuldigten haben ihr letztes Wort.

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