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Bedürfnisklausel im Gesundheitswesen?

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Bedürfnisklausel im Gesundheitswesen?

Staatsrat für Beschränkung der medizinischen Einrichtungen

Um die Kosten im Gesundheitswesen einzudämmen, kann sich der Staatsrat eine Beschränkung hoch technisierter Einrichtungen vorstellen. Er möchte die Frage einer Bedürfnisklausel prüfen.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Im Kanton Freiburg gibt es heute drei Kernspintomografen (MR, einer im Kantonsspital und zwei in Privatpraxen) – ein Gesuch um ein viertes Gerät im Spital Riaz wird zurzeit geprüft – sowie sechs Computertomografen (CT-Scanner), davon vier in öffentlichen Spitälern und zwei in Privatpraxen. «Somit fällt heute ein MR-Gerät auf 79 000 und ein CT-Scanner auf rund 39 850 Einwohner», hält der Staatsrat in seiner Antwort auf ein Postulat der Grossräte Françoise Morel (SP, Romont) und André Ackermann (CVP, Corminboeuf) fest.

Zu viel an Ausrüstungen verhindern

Mit diesen Zahlen befindet sich Freiburg laut Staatsrat im Schnitt anderer Kantone, ohne «übermässig» ausgerüstet zu sein. Dennoch möchte er handeln. «Die Kontrolle über die zunehmende Zahl hoch technisierter Installationen würde es ermöglichen, das heute bestehende ausgeglichene Angebot im Kanton zu wahren und ein Zuviel an Ausrüstungen zu verhindern», ist die Freiburger Regierung überzeugt. Weiter könne so das Risiko ausgeschaltet werden, dass medizinische Akte vervielfacht werden, nur um Erträge zu erzielen.

Zudem befürchtet der Staatsrat, dass ohne Kontrolle ein Teil der Ausrüstung nicht genügend genutzt wird, was sich negativ auf die Qualität auswirken könne. «Ein Überangebot könnte auch zur Folge haben, dass nicht genügend spezialisiertes Personal vorhanden ist», gibt er weiter zu bedenken.

Bessere Pflegequalität

Laut Staatsrat würde es somit die Bedürfnisklausel nicht nur erlauben, eine bessere Pflegequalität zu gewährleisten, sondern auch die Gesundheitskosten einzudämmen.

Weil mit der Einführung einer Bedürfnisklausel die Handels- und Gewerbefreiheit tangiert würde, stelle sich die Frage der Verfassungsmässigkeit der Massnahme. Er vertritt jedoch die Ansicht, dass dieses Grundrecht eingeschränkt werden könne, da dies u. a. durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sei.

Tarmed bringt nicht die Lösung

Der Staatsrat befürwortet die Einführung einer Bedürfnisklausel umso mehr, als seiner Ansicht nach die neue Tarifordnung «Tarmed» in diesem Bereich kaum zur Kosteneindämmung im Gesundheitswesen beitragen werde. Weil die intellektuelle Arbeit gegenüber technischen Einrichtungen aufgewertet worden sei, sei nun die Radiologie zwar weniger rentabel. Es würden jedoch bereits Verhandlungen für höhere Tarife laufen. So schliesst der Staatsrat nicht aus, dass der Anreiz, selbstständige Radiologieinstitute zu eröffnen, wieder zunehmen wird. Weiter kann er sich auch vorstellen, dass diese Institute die Anzahl der Leistungen erhöhen, um ihre Fixkosten besser zu decken.

Bewilligungsverfahren

Nach Worten der Freiburger Regierung ist es für die Eindämmung der Gesundheitskosten im Kanton unabdingbar, die Installation schwerer medizinischer Ausrüstungen zu beschränken. «Man kommt nicht umhin, die Anschaffung solcher Anlagen einem vorgängigen Bewilligungsverfahren zu unterwerfen und gegenbenenfalls Ausrüstungen abzulehnen, welche den Bedarf der Freiburger Bevölkerung überschreiten», betont der Staatsrat und begründet so, weshalb er die Annahme des Postulates empfiehlt.

Folgt der Grosse Rat am kommenden Dienstag (November-Session) der Regierung, so wird der Staatsrat diese Frage vertiefen und einen umfassenden Bericht ausarbeiten, der auch die praktischen und finanziellen Auswirkungen aufzeigt.

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