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Beerdigungen im Kanton Freiburg mit verschärften Spielregeln

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Seit letztem Samstag gelten für Beerdigungen im Kanton Freiburg besondere Schutzkonzepte. Die kantonale Covid-19-Koordinationsstelle informierte die religiösen Instanzen und Bestattungsinstitute über ein neues Schutzkonzept. Dieses ist nun spezifisch auf Beerdigungen abgestimmt. Das sei nötig, da Informationen darauf hindeuteten, dass die Organisatoren nicht in der Lage seien, die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften durchzusetzen, wie im Schreiben an die Kirchen steht.

Im Massnahmenkatalog werden die bestehenden Schutzvorkehrungen weiter ergänzt. Die eineinhalb Meter Abstand sind nun strikt einzuhalten. Falls die Distanz wegen zu hoher Teilnehmerzahlen unterschritten wird, ist das Tragen von Masken für alle innerhalb und ausserhalb der Kirche obligatorisch – die Zelebranten sind davon ausgenommen.

Neu informieren die Bestattungsinstitute und Pfarrgemeinden die Familien über die maximale Kapazität der einzelnen Kirchen, damit die Anzahl der Teilnehmer nicht mehr überschritten wird. Um einem zu grossen Andrang vorzubeugen, werden in Tageszeitungen keine Informationen mehr über den Ort, das Datum und die Uhrzeit der Trauerfeier veröffentlicht. Auch das Trauergebet und die Anwesenheit der Familie sind den Ankündigungen nicht mehr zu entnehmen. Ein Besuch der Totenkapelle ist bis zum in der Todesanzeige aufgeführten Datum und Zeitpunkt erlaubt.

Bestattungsinstitute müssen neu einen Satz in die Todesanzeigen integrieren, der auf die aktuelle Situation hinweist und darüber informiert, dass die Beerdigung im Kreis der Angehörigen stattfindet, die Teilnehmer auf genügend Abstand achten und falls nötig Masken tragen müssen.

Die kantonale Verordnung ist seit dem 25.  Juli in Kraft und ergänzt die Bundesverordnung vom 19.  Juni. Sie bleibt zum Schutz der Trauergemeinden bis auf weiteres für Kirchen und Bestattungsinstitute gültig.

nmm

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