Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Befangener Staatsanwalt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Lausanne Der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser muss das Verfahren gegen einen Waadtländer Polizisten abgeben, der 2010 einen Autodieb erschossen hat. Das Bundesgericht hat dem Bruder des Getöteten recht gegeben und Gasser den Anschein von Befangenheit attestiert.

Eine Bande aus der Banlieue der französischen Stadt Lyon hatte im April 2010 Luxusautos gestohlen. Polizisten errichteten im freiburgischen Autobahntunnel bei Sévaz eine Strassensperre. Als eines der Fahrzeuge auf die Sperre zuraste, gab ein Polizist mehrere Schüsse auf den Wagen ab und traf den Beifahrer tödlich.

2011 stellte Generalstaatsanwalt Gasser das Verfahren ein. Auf eine erste Beschwerde des Zwillingsbruders des Erschossenen wies ihn das Bundesgericht im März an, gegen den Polizisten Anklage zu erheben. In der Folge gelangte der Zwillingsbruder erneut ans Bundesgericht und verlangte den Ausstand von Gasser wegen dem Anschein von Befangenheit. Die Richter in Lausanne geben ihm nun erneut recht und weisen die Freiburger Behörden an, einen anderen Staatsanwalt einzusetzen.

Laut Gericht hat Gasser bei der Einstellung des Verfahrens keinen Zweifel an der Unschuld des Polizisten gezeigt. Eine Verurteilung habe er für «schlichtweg unmöglich» erachtet. Aus der Einstellungsverfügung gehe hervor, dass er nicht weniger als 17 Beweisanträge abgewiesen habe. Die Befürchtung, dass er seinen Standpunkt in der ergänzenden Untersuchung nicht mehr ändere, sei gerechtfertigt. sda

Meistgelesen

Mehr zum Thema