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Behinderte Menschen haben ein Recht auf Selbstständigkeit

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Dem Leserbrief von Herrn Schwaller («Unrealistischer, teurer Anspruch – FN vom 26.  Januar) muss ich Folgendes entgegenhalten: Die Kostenfrage würde sich heute nicht stellen, hätte man seit 2004 die neugebauten und sanierten Haltestellen nach Gesetz gebaut, und das mit verschwindend kleinen Mehrkosten. In anderen Kantonen, zum Beispiel Basel, fahren die Busse die hohen Haltekanten problemlos an, und auch die Türen können geöffnet werden. Die Bustypen sind überall gleich. Eine Rampe herauszuklappen, braucht Zeit, und wenn der Bus verspätet ist – das habe ich schon erlebt – lässt man den Rollstuhlfahrer einfach stehen. Auch ältere Menschen, Leute mit Kinderwagen oder Koffern sind dankbar für das Eintreten statt Einsteigen.

Die behinderten Menschen haben ein Recht, sich selbstständig zu bewegen und als gleichwertige Mitmenschen akzeptiert zu werden.

«Die Kostenfrage würde sich nicht stellen, hätte man die Haltestellen nach Gesetz gebaut.»

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