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Bei Reinigung des Pools droht Verschmutzung

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Jedes Jahr gibt es im Kanton Freiburg Fälle von Gewässerverschmutzung und Störungen in Kläranlagen, die auf falsches Vorgehen beim Entleeren oder Reinigen von Privatschwimmbädern zurückzuführen sind. Da diese Arbeiten in der Regel Ende Sommer anfallen, rufen die Ämter für Umwelt sowie für Wald und Natur einige Grundsätze in Erinnerung.

Badewasser ist sauber

So gilt Badewasser als nicht verschmutzt und muss über Ablaufgitter in die Regenwasserkanalisation entleert werden. Es darf allerdings bis zu 48 Stunden vorher nicht mehr mit Desinfektionsmitteln wie Chlor oder Brom behandelt worden sein.

Wird dieses Wasser hingegen wie das Schmutzwasser von Haushalten in die Abwasserkanalisation entleert, so kann dies Störungen in den Kläranlagen verursachen.

Reinigungswasser ist schmutzig

Anders verhält es sich mit Abwasser, das nach dem Entleeren bei einer Pool- oder einer Filterreinigung anfällt. Dieses ist verunreinigt und muss wie das Schmutzwasser aus Toiletten, Duschen oder Waschbecken gesammelt und über die Abwasserkanalisation abgeleitet werden.

Fliesst Reinigungs- oder Filterabwasser ungereinigt über Ablaufgitter direkt in ein Fliessgewässer, kann dies Wasserverunreinigungen, Schäden am Ökosystem und Fischsterben verursachen. Deshalb muss in einem solchen Fall unbedingt die Notfallnummer 117 kontaktiert werden, heisst es in der Mitteilung.

uh

 

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