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Beisitzer sollen besser entschädigt werden

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Die Beisitzer im Kanton Freiburg werden verhältnismässig schlecht bezahlt. Ein Postulat setzt sich für eine neue Entschädigungsregelung ein.

In einem Postulat fordern die beiden Grossräte Nicolas Kolly (SVP, Essert) und Grégoire Kubski (SP, Bulle) einen Bericht über die Entschädigung der Beisitzer im Kanton Freiburg. Sie stellen fest, dass der Lohn der Beisitzenden bescheiden sei. «Zudem ist offenbar keinerlei Vergütung für Reisespesen oder für die Fallvorbereitung vorgesehen», sagen die Motionäre und vermuten, dass der Tarif seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr angepasst wurde. Deshalb plädieren sie dafür, die Beisitzer besser zu entschädigen.

200 Beisitzer im Einsatz

Laut seiner Antwort ist der Staatsrat der Ansicht, es sei angebracht, die Entschädigung der Beisitzenden zu überprüfen. Zahlreiche Gerichte im Kanton greifen bei der Verhandlung der Streitfälle auf Beisitzer zurück. Beispiele sind das Jugendgericht, die Bezirksgerichte, das Wirtschaftsgericht und die Friedensgerichte. Insgesamt sind im Kanton Freiburg rund 200 Beisitzer im Einsatz. Sie erhalten eine Entschädigung von 190 Franken pro Tag und von 125 Franken pro Halbtag. Noch immer gilt praktisch der 1977 festgelegte Tarif. Seit 2015 ist der Lohn der Beisitzenden für Sitzungen von weniger als zwei Stunden ausserdem auf 60 Franken festgesetzt. Zudem erhalten sie Reisespesen. Eine Vergütung für die Sitzungsvorbereitung erhalten allerdings nur Ersatzrichter des Kantonsgerichts und der Schiedsgerichte. Zum Vergleich: Der Stundenansatz eines Anwalts, der für die unentgeltliche Rechtspflege arbeitet, beträgt im Moment 180 Franken.

Schwach entlöhnt im interkantonalen Vergleich

Ein erster interkantonaler Vergleich weist klar darauf hin, dass die Freiburger Beisitzer eine relativ geringe Entschädigung erhalten.

Der Kanton Wallis zahlt seinen Beisitzenden 500 Franken pro Ganztag und 300 Franken pro Halbtag. Für Sitzungen von weniger als drei Stunden wird die Stunde mit jeweils 70 Franken entschädigt. Zusätzlich erhalten die Beisitzer eine Reiseentschädigung. Die Entschädigung im Kanton Waadt variiert zwischen 40 und 160 Franken pro Stunde. Ausserdem ist eine Entschädigung von 120 bis 190 Franken pro Halbtag vorgesehen. Der Kanton Genf sieht sogar einen Stundenansatz zwischen 80 und 300 Franken vor, je nach Beruf des Beisitzers. Im Kanton Neuenburg erhält der Beisitzer je nach Qualifikation eine Entschädigung von 80 bis 180 Franken pro Stunde. Dazu kommt eine Reise- und Verpflegungsentschädigung.

Angesichts dieser Informationen vertritt der Staatsrat die Auffassung, dass die verlangte Analyse sinnvoll ist. Deshalb beantragt er dem Grossen Rat, das Postulat anzunehmen.

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