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Beistandschaften sollen regional bleiben

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Im Kanton Freiburg verfügen die Friedensgerichte als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Massnahmen in Form von Beistandschaften für Erwachsene. Wo kein Beistand im Umfeld der betroffenen Person gefunden wird, übernehmen öffentliche Berufsbeistandschaften das Mandat zur Umsetzung.

In einem Postulat hatte die Justizkommission des Grossen Rats festgestellt, dass in keinem anderen Kanton so viele Beistandschaften für Erwachsene verfügt werden wie in Freiburg. Sie hatte deshalb einen Bericht des Staatsrats gefordert, der die Gründe untersuchen sollte. Die Kommission hatte auch angeregt, eine Kantonalisierung der Berufsbeistandschaften zu prüfen oder allenfalls einen gemeinsamen kantonalen Topf.

Aus dem nun vorliegenden Bericht geht hervor, dass Freiburg mit zuletzt 19,43 Beistandschaften pro 1000 Personen tatsächlich überdurchschnittlich hohe Fallzahlen hat. In den letzten Jahren wurde Freiburg aber vom Jura und von Neuenburg übertroffen. Gemäss der Erhebung stieg der Wert im Kanton Freiburg 2007 und 2008 stark an, erreichte mit 21,76 Fällen 2012 gar einen Spitzenwert, blieb aber über die letzten zehn Jahr doch relativ stabil.

Die Steigerung fiel genau auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Bundesrechts und der Professionalisierung der Friedensgerichte. Der Staatsrat vermutet, dass frühere Vormundschaften in Massnahmen des neuen Rechts umgewandelt wurden. Im Bericht stellt der Staatsrat fest, dass die Bezirke Saane und Greyerz im Schnitt mehr laufende Schutzmassnahmen haben als die anderen Bezirke. Dies sei darauf zurückzuführen, dass urbane Zentren Personen in prekären Verhältnissen stärker anziehen.

Bürgernaher Dienst

Wie aus einer Umfrage der 20 öffentlichen Berufsbeistandschaften des Kantons hervorgeht, erachten diese die Beziehungen zu den Friedensgerichten als gut bis sehr gut. Das Freiburger System bringe zwar Praxisunterschiede zwischen den einzelnen Friedensgerichten mit sich, es erlaube aber einen bürgernahen Dienst.

Der Vorschlag, dass Berufsbeistandschaften vor einem Massnahmenentscheid durch die Friedensgerichte angehört werden sollen, wurde fast durchgehend abgelehnt. Es würde die Bearbeitung der Fälle in die Länge ziehen und die Berufsbeistandschaften überlasten. Beistände können aber später bei den Friedensgerichten die Aufhebung einer Massnahme beantragen.

Bei der Frage der Kantonalisierung der Beistandschaften gingen die Meinungen in der Umfrage auseinander. Diese Idee wird hauptsächlich von den deutschsprachigen Friedensgerichten und Berufsbeistandschaften abgelehnt, während ein Teil der französischsprachigen Ämter die Kantonalisierung unterstützen.

Allgemein überzeuge aber beim jetzigen System der Vorteil einer bürgernahen Beistandschaft. Da die Gemeinden die Kosten für die Berufsbeistandschaften wie auch für mittellose geschützte Personen tragen würden, sei die bisherige Regelung sinnvoll. Insbesondere gebe es keinen Grund zur Annahme, eine Kantonalisierung würde die Zunahme der Beistandschaften eindämmen.

Die angehörten Stellen lehnen auch einen gemeinsamen finanziellen Topf mehrheitlich ab. Die Gemeinden würden die Kontrolle über die Kosten verlieren, lautet der Grundtenor. Allerdings sei eine Organisation auf regionaler Ebene wie etwa beim Sozialdienst eine Variante. Der Staatsrat hält es für lohnenswert, die Schaffung eines gemeinsamen Finanztopfs weiterzuverfolgen.

Zahlen und Fakten

Belastung liegt in der Norm

Im Kanton Freiburg gibt es 20 öffentliche Beistandschaften mit über 58 Vollzeitstellen für Beistände. Dazu kommen etwa 50 Vollzeitstellen für unterstützende Mitarbeitende. 2018 wurden von 4940 errichteten Beistandschaften 4140 den öffentlichen Berufsbeistandschaften anvertraut. Das sind 71 Fälle pro Beistand-Vollstelle. In der Schweiz wird eine Fallzahl von 60 bis 100 pro Vollzeitstelle empfohlen. 2019 wurde dieser Wert von Bulle, Riaz, Morlon und Glane knapp übertroffen. Deutschfreiburg liegt in der Norm.

uh

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