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Bekenntnis zum Einwanderungsland Schweiz

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B

ei der Abstimmungsvorlage über die Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration, über welche das Stimmvolk am 12. Februar befindet, geht es um nichts. Ja, Sie lesen richtig: um nichts, was Sie an Leib und Leben bedrohen würde oder Ihren persönlichen Wohlstand negativ beeinflussen könnte. Einmal mehr nutzt die SVP diese Vorlage aber aus, um Ausländer-Hetze zu betreiben und Ängste zu schüren, notabene mit unwahren Argumenten. Willkommen im Zeitalter der Fake-News.

So warnt die SVP vor Masseneinbürgerungen. Die Wahrheit ist: Vom erleichterten Verfahren könnten schweizweit jährlich gerade mal 2300 Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation profitieren. Von Massen kann also keine Rede sein.

Die Schweiz ist ein Einwanderungsland, das stimmt. Und das ist auch gut so. Denn bei einer Geburtenrate von 1,54 Kindern pro Frau und einer immer älter werdenden Gesellschaft ist die Schweiz auf Zuwanderung angewiesen. Denn ohne diese Menschen können wir unsere Rente dereinst ganz vergessen. Und den heutigen wirtschaftlichen Wohlstand der Schweiz gäbe es auch nicht. Den verdanken wir nämlich nicht zuletzt den Gastarbeitern, welche die Schweiz ab den 60er-Jahren holte und deren Enkel von der erleichterten Einbürgerung profitieren könnten.

Um diese jungen Menschen geht es nämlich bei dieser Vorlage. Sie sind hier geboren und zur Schule gegangen, sie engagieren sich in der Jubla, in Sportvereinen und im Landfrauenverein, sie reden Senslerdeutsch. Es geht um Einheimische, deren Grosseltern und Eltern schon hier lebten und denen nur eins fehlt: der Schweizer Pass. Und das kommt rechtsnationalen Kreisen gelegen. Indem sie die Einbürgerungshürden hoch halten wollen, halten sie auch den Ausländeranteil der Schweiz künstlich hoch. Denn im Vergleich zu anderen europäischen Ländern bürgert die Schweiz unterdurchschnittlich wenig Ausländer ein, wie die amtliche EU-Statistik 2012 belegt.

Die SVP behauptet weiter, dass mit der Einwanderung ganzer Familienverbände – von der Grossmutter bis zum Enkel – auf einen Schlag ganz viele Ausländer der dritten Generation von der erleichterten Einbürgerung profitieren könnten. Mit der geplanten Verfassungsänderung gibt es indes auch in Zukunft keine automatische Einbürgerung. Vielmehr müssen die betroffenen Personen – neben anderen Voraussetzungen – in der Schweiz geboren sein, hier mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule besucht und eine Niederlassungsbewilligung haben. Und auch ihre Eltern müssen mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt und wenigstens fünf Jahre hier die obligatorische Schule besucht haben. Eltern und Kinder gehen aber selten gleichzeitig zur Schule, also entbehrt auch dieses Argument jeder Grundlage.

Schliesslich wird von den Gegnern vorgebracht, dass die Gemeinden bei der erleichterten Einbürgerung die Antragssteller nicht mehr zu Gesicht bekommen würden. Ja, beim neuen Verfahren gibt es kein demütigendes Vorsprechen mehr, bei dem man wissen muss, wer Roger Federer ist – dessen Mutter übrigens aus Südafrika stammt –, und das Dossier würde nur noch vom Bund bearbeitet. Die Kantone können sich aber auch in Zukunft zu jedem Fall äussern. Wie sagte eine Italienerin aus Düdingen kürzlich in den FN so treffend: «Ich bin in Düdingen aufgewachsen. Man kennt mich. Der Kanton weiss mehr über mich als ich selbst.» Wer nicht integriert ist, hat keine Chance.

Wie gesagt, bei der Vorlage vom 12. Februar geht es um nichts, abgesehen von kürzeren Verfahren und tieferen Kosten für die Antragsteller. Gleichzeitig geht es aber um sehr viel: um ein Bekenntnis zum Einwanderungsland Schweiz. Es geht darum, ein Zeichen zu setzen, jenen Menschen gegenüber, welche die Schweiz bereichern, finanziell und kulturell, und die längst schon Schweizer sind, nur nicht auf dem Papier. Sie haben das volle Mitspracherecht, Sicherheit und Anerkennung verdient. Möchten sie die Schweizer Staatsbürgerschaft erwerben, sollten ihnen keine Steine in den Weg gelegt werden.

Leitartikel

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