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Bellechasse prüft neues Evaluationsverfahren

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30 bis 40 Häftlinge, die von der Freiburger Justiz für ein schweres Verbrechen verurteilt wurden, sitzen ihre Strafe in den Anstalten Bellechasse, aber auch ausserhalb des Kantons ab. Wie Justizdirektor Erwin Jutzet der Zeitung «La Liberté» in einem schriftlichen Interview mitteilte, können diese im Rahmen eines Westschweizer Konkordats auch in den Gefängnissen Orbe, Champ-Dollon oder Gorgier untergebracht werden. Der Kanton, in dem die jeweilige Strafe ausgesprochen wurde, entscheidet auch über die Massnahmen, die diesen Gefangenen zuteilwerden. In Freiburg ist das Amt für Straf- und Massnahmenvollzug und Gefängnisse die zuständige Stelle.

 «Schwere Fälle» würden regelmässig auf ihre Gefährlichkeit überprüft, so Jutzet im Interview. Die Anstalten Bellechasse prüfen nun die Einführung eines neuen Instruments, um die «interne Progression» eines Gefangenen zu dokumentieren. Nur Gefangene, die in dieser Progression weit fortgeschritten sind und die letzten Etappen ihrer Strafe verbüssen, werden in einer offenen Anstalt wie Bellechasse untergebracht. Jutzet betonte gegenüber «La Liberté», dass ein Freigang wie bei der kürzlich in Genf getöteten Sozialtherapeutin im Freiburger System nicht vorkommen könne. Die Freigänge seien nicht angekündigt, die Regeln seien strikt, eine Person begleite den Insassen und ein Angestellter der Anstalten beobachte auf Distanz, so Jutzet.

Der Justizdirektor ruft in Erinnerung, dass das Ziel die Wiedereingliederung der Häftlinge in die Gesellschaft sei. In einer Vielzahl der Fälle führe dies zu positiven Resultaten.

In einem Communiqué fordert die Freiburger SVP nun, dass solche Freigänge für gefährliche Häftlinge umgehend zu unterbinden seien. Die Partei fordert eine rigorose Neubeurteilung sämtlicher Fälle und der therapeutischen Massnahmen. uh

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