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Berggasthaus erhält keine Bewilligung

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charmey Die Aufwertung der Alphütte von Tissiniva oberhalb von Charmey zu einem Berggasthaus sei nicht rechtens gewesen, dies hat die administrative Abteilung des Kantonsgerichts entschieden. Damit stützen die Richter die Einsprache der Umweltorganisation Pro Natura gegen den Bau. Das Gebäude in dieser Form und seine Nutzung seien nicht zonenkonform. Dem Besitzer und Betreiber müsse die Spezialbewilligung entzogen werden. Dieser Beschluss hebt laut einer Mitteilung von Pro Natura einen Entscheid der kantonalen Baudirektion RUBD auf. Das Gericht anerkannte keine Notwendigkeit aus touristischen oder anderen Gründen, welche eine Bewilligung erlauben würden. Weder die Gemeinde Charmey noch der kantonale Tourismusverband konnten den Bedarfsnachweis erbringen.

Die Baudirektion müsse nun über die Bücher. Vor allem, weil die Hütte eine provisorische Betriebsbewilligung für die laufende Saison erhalten hatte. Die RUBD müsse nun entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen der provisorische Weiterbetrieb gewährleistet werden könne. Pro Natura hatte in ihrer Eingabe bemängelt, dass eine intensivere Nutzung der Alphütte auch zu Mehrverkehr auf der Bergstrasse führen würde.fca

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