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Bericht zur Lohngleichheit nicht erwünscht 

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Zwei Grossrätinnen verlangten einen Bericht über die Lohngleichheit im Kanton. Das Postulat wurde jedoch abgelehnt.

Private Unternehmen mit über 100 Mitarbeitenden müssen in der Schweiz eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Die Resultate gelangen jedoch nie bis zum Kanton – einzig gegenüber Mitarbeitenden und gegebenenfalls Aktionärinnen und Aktionären besteht eine Meldepflicht. Zwei SP-Grossrätinnen sahen darin die Grundlage, um einen Bericht über den Stand der Einhaltung der Lohngleichheit bei Privatunternehmen im Kanton anzufordern. «Zwischen Frauen und Männern gibt es 18 Prozent Lohnunterschied, die Hälfte davon unbegründet», betonte die Co-Autorin des Postulats, Alizée Rey (SP).

Gemäss Staatsrat müsste die Meldung an den Kanton auf freiwilliger Basis passieren. Denn die Gesetzesgrundlagen für eine Meldepflicht seien nicht vorhanden. «Die Unternehmen, die sowieso schon sensibilisiert sind, werden antworten. Die anderen nicht», kommentierte Annick Remy-Ruffieux (Die Mitte). Der Tenor bei den Mitte-Rechts-Parteien: Der Markt regle das schon. «In Zeiten des Fachkräftemangels kann es sich kein Unternehmen leisten, Lohnungleichheit unter den Geschlechtern zu praktizieren», betonte Daniel Bürdel (Die Mitte). Bei Flavio Bortoluzzi (SVP) klang es ähnlich: «Wenn eine Person nicht zufrieden ist, kann sie nachverhandeln oder eine neue Stelle nehmen.»

Postulat abgelehnt

Armand Jaquier (SP) kritisierte diese Einstellung. «Es gibt Frauen, die sich in einer Abhängigkeitssituation befinden und ihre Arbeit benötigen.» Nicht jede könne einfach so den Job wechseln. Dennoch lehnte das Kantonsparlament das Postulat schliesslich ab.

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