Autor: Fahrettin Calislar
freiburg Die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) wird per 1. Januar 2012 auch die Freiburger Einrichtungen der Berufsvorsorge überprüfen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen den Kantonen Bern und Freiburg abgeschlossen. Nötig wurde dieser Schritt, weil ein neues Bundesgesetz für die Aufsicht eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit vorsieht.
Die Übernahme der Aufgaben ist für den Kanton Freiburg kostenlos. Sie führt ausserdem zur Verlagerung von maximal drei Stellen vom Freiburgischen Amt für die Aufsicht über die Stiftungen und die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge nach Bern.
Für den zuständigen Freiburger Staatsrat Erwin Jutzet ist klar, ein Alleingang liegt nicht drin: «Der Kanton Freiburg verfügt nicht über ein genügend grosses Geschäftsvolumen, um eine solche Einrichtung zu schaffen.» Das Angebot aus Bern sei attraktiver gewesen als eine Zusammenarbeit beispielsweise mit dem Kanton Waadt.
Mit Bern habe man die fruchtbareren Verhandlungen geführt, so Jutzet: «Die Bearbeitung der Dossiers auf Französisch und Deutsch ist gewährleistet, und bei Bedarf kommen die Mitarbeiter hierher.» Zudem erhält der Kanton Freiburg einen Sitz im Aufsichtsrat der BBSA.