Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Berufsauftrag für Kindergärtnerinnen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Freiburger Kindergärtnerinnen haben vor einigen Monaten vor Bundesgericht ihre Lohnklage verloren. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Kindergärtnerinnen eigentlich einer Teilzeitbeschäftigung von 75 Prozent nachgingen. Es empfahl ihnen zur Aufbesserung ihres Lohnes einer Nebenbeschäftigung nachzugehen.

«Es scheint, dass dieser typische Frauenberuf in den Augen vieler Mandatsträger noch keine Aufwertung erfahren hat und immer noch als schöner Beruf für junge Frauen und als eine gute Vorbereitung für zukünftige Mütter erachtet wird», hält Grossrätin Maria-Grazia Conti (SP, Schmitten) in einer Anfrage an den Staatsrat fest. Besonders befremdet zeigt sie sich darüber, dass im Kanton Freiburg die Anstellung einer Kindergärtnerin als 100-Prozent-Stelle gilt.

Meistgelesen

Mehr zum Thema