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Beschwerde von Freiburger Agglo-Gemeinden abgewiesen

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Das Bundesgericht hat die Beschwerde von sechs Freiburger Gemeinden abgewiesen. Sie verlangten die Aufhebung des Agglomerationsgesetzes, weil sie ihr Anhörungsrecht verletzt sahen. Eine wesentliche Änderung des Gesetzes ist die Abschaffung der bisherigen Organisationsform als öffentlich-rechtliche Körperschaft.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde in einer am Mittwoch durchgeführten öffentlichen Beratung knapp mit drei zu zwei Stimmen ab. Die Mehrheit war der Ansicht, dass es kein Anhörungsrecht im Gesetzgebungsverfahren gibt. Die von der Revision betroffenen Gemeinden mussten somit nach den grundlegenden Änderungen des von der Regierung vorgelegten Entwurfs nicht nochmals angehört werden.

Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz sieht im Wesentlichen vor, dass die Agglomeration Freiburg nicht mehr eine eigenständige Organisation ist, sondern ein Gemeindeverband. Die Regierung hatte in ihrem Entwurf jedoch keine Änderung der Organisationsform vorgesehen.

In der zuständigen Parlamentskommission wurde dennoch Abschied von der bisherigen Form genommen. Das Gesetz wurde entsprechend geändert und die daraus folgenden Bestimmungen wurden eingeführt.

Eine weitere Konsultation der betroffenen zehn Gemeinden wurde nicht durchgeführt. Sechs davon – Avry, Belfaux, Givisiez, Granges-Paccot, Matran et Villars-sur-Glâne – sind deshalb ans Bundesgericht gelangt und haben die Aufhebung des Gesetzes verlangt.

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