Der neu gewählte Gemeinderat von St. Silvester kann wie vorgesehen am 7. April mit den übrigen Gemeinderäten des Sensebezirks vereidigt werden. Der Bürger, welcher am 10. März gegen die Wahlen beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht hatte, zog diese am 24. März wieder zurück. Der Beschwerdeführer hat nicht das Ergebnis der Wahlen angezweifelt und machte auch niemandem einen Vorwurf. Er wollte wissen, ob das Prozedere, das bei den Wahlen erstmals zur Anwendung kam, korrekt war (vgl. FN vom 18. und 24. März). Nach dem Rückzug hat das Verwaltungsgericht am 27. März die Beschwerde als erledigt abgeschrieben.