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Bewohner und Gewerbetreibende des Burgquartiers fühlen sich übergangen

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Autor: Pascal Jäggi

Völlig überrascht sei sie gewesen, als sie aus der Presse erfahren habe, dass die Begleitmassnahmen zur Poyabrücke einfahrbare Pfosten auf beiden Seiten der Zähringerbrücke beinhalten, sagte Antoinette de Weck, Fraktionschefin der FDP im Generalrat, gestern an einer Pressekonferenz.

«Im Amtsblatt vom 3. September war nur die Rede von Begleitmassnahmen, ohne weitere Erklärungen. Wir halten das für illegal», hielt de Weck fest. Gesetzlich vorgeschrieben sei, dass die Art der Neugestaltungen erklärt werden müssten, so die Bewohnerin des Burgquartiers. Da die Pfosten in Zusammenhang mit der Sperrung der Zähringerbrücke stehen, war Opposition erwartet worden.

Aufschub für Rekurse

Zusammen mit den Gewerbetreibenden, den Restaurateuren und dem Quartierverein des Burgquartiers will die FDP-Politikerin vom Gemeinderat nun einen zehntägigen Aufschub erhalten. Diese Zeit soll genutzt werden, um Rekurse gegen die erwähnte Massnahme zu formulieren. Eigentlich wäre keine Opposition mehr möglich, die Rekursfrist ist abgelaufen. Doch die Gegner beharren darauf, dass die Bevölkerung ungenügend informiert wurde. «Im selben Amtsblatt ist eine der Begleitmassnahmen der Poyabrücke, der geplante Veloweg zwischen der Joseph-Piller-Gasse und dem St. Leonhard, aufgeführt. Wieso sind die anderen Massnahmen nicht namentlich erwähnt?», fragte de Weck.

Dicke Post für Behörden

Der Gemeinderat wird nun dicke Post erhalten. Der Quartierverein hat seine Mitglieder aufgefordert, Briefe mit dem Aufschubsbegehren und dem Rekurs zu schicken. Ebenso werden Mitglieder von Gastro Freiburg und Gewerbetreibende zu diesem Mittel greifen.

Im Kern geht es um die Sperrung der Zähringerbrücke für den Individualverkehr. Die Gegner befürchten, dass ihr Quartier ohne passierende Autos ausstirbt. «Eine Brücke ist als Verbindung gedacht. Welchen Sinn macht es, den Schönberg und Bürglen von der Stadt abzukoppeln?», fragte Muriel Hauser-Gremaud, Präsidentin der städtischen Sektion von Gastro Freiburg.

Die Sperrung ist für die Gegner nicht sakrosankt. Laut dem Teilrichtplan aus dem Jahr 2005 kann die Sperrung gelockert werden, etwa für Lieferanten oder wenn die Nutzer «zu gewissen Zeiten unnötige Umwege» machen müssen, um an ihr Ziel zu gelangen.

Falls der Gemeinderat nicht auf ihren Vorschlag der Aufschiebung der öffentlichen Ausschreibung eingehen werde, seien sie gewillt, ihr Anliegen weiterzuziehen, stellten die Gegner des Richtplans klar. Notfalls würden sie auch bis vors Bundesgericht gehen.

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