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Bisher keine Fälle von Etikettenschwindel bei legalem Cannabis aufgedeckt

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Den beiden Freiburger Grossräten Nicolas Kolly (SVP, Essert) und Jean-Daniel Chardonnens (SVP, Fétigny) sind Reklamen an Freiburger Kiosken ins Auge gestochen, mit denen Werbung für den Verkauf von legalem Cannabis gemacht wird. Hanf gilt als legal, wenn der THC-Wert unter 1 Prozent liegt. In einer Anfrage an den Staatsrat wollten die beiden Grossräte wissen, ob dieser als «legal» deklarierte Cannabis auch tatsächlich legal sei.

Kein Freiburger Produzent

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, auch er habe eine Zunahme des legalen Cannabis­angebots festgestellt. Er erinnert daran, dass es die legalen Produkte auf Hanfbasis nicht nur als Rohmaterial, sondern auch als verarbeitete Produkte wie Öle oder als verzehrfertige Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel, E-Zigaretten-Liquids und Kaugummi gebe.

Grundsätzlich seien die kantonalen Kontrollorgane für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände für Kontrollen zum Risikopotenzial dieser Produkte verantwortlich. Dies betrifft vor allem die Verwendung als Lebensmittel, Kosmetika oder Tabakersatz. Hanfprodukte, die als Arzneimittel angeboten werden, kontrolliert der Bund.

Vom Bund erhält der Kanton jeden Monat eine Liste von Unternehmen, die solche Produkte herstellen oder auf dem Markt anbieten. Die Liste vom Juli 2017 habe über 60 dieser Unternehmen aufgeführt. Keines davon habe aber seinen Sitz im Kanton Freiburg, folglich führt das kantonale Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen momentan auch keine solchen Kontrollen durch.

Wie der Staatsrat in seiner Antwort schreibt, hätten aber mehre Kantone Kontrollen durchgeführt, ebenso das Westschweizer Universitätszentrum für Rechtsmedizin. Dabei sei kein Produkt entdeckt worden, das nicht gesetzeskonform war.

Stichproben negativ

Was die Strafverfolgung betrifft, habe die Freiburger Kantonspolizei mehrere Stichproben in Handelsgeschäften durchgeführt, die legale Hanfprodukte verkaufen. Auch bei Konsumenten machte die Polizei Kontrollen, beschlagnahmte Produkte und schickte sie zur Analyse. «Die Analysen führten jedes Mal zu Ergebnissen, die einen THC-Gehalt unter 1 Prozent feststellten», heisst es in der Antwort des Staatsrats.

Der Staatsrat weist weiter darauf hin, dass ein Westschweizer Konkordat aus dem Jahr 2010 über den Anbau und Handel von Hanf vom Bundesgericht aufgehoben wurde. Gemäss dem Konkordat hätten Stellen, welche Hanfhandel betreiben, eine Bewilligung haben müssen. Durch den Bundesgerichtsentscheid sei die Gewerbepolizei jedoch nicht mehr berechtigt, in diesem Bereich einzugreifen.

Bauern werden kontrolliert

Schliesslich weist der Staatsrat darauf hin, dass die landwirtschaftliche Herstellung von legalem Hanf, welche der Polizei bekannt ist, in Zukunft kontrolliert werde. Allerdings sei die Polizei nicht in der Lage, alle solchen Produktionsbetriebe zu kennen, da dazu keine Meldepflicht bestehe.

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