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Brand kommt Schreiner teuer zu stehen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein 74 Jahre alter Schreiner hatte im Januar 2016 in seiner eigenen Werkstätte im Seebezirk ein Feuer verursacht – nun wurde er wegen Fahrlässigkeit verurteilt. Der Brand brach aus, weil brennbares Material zu nahe bei einem Ofen gelagert worden war. Als der Mann den damals noch kleinen Brand entdeckt hatte und die Türe des Ateliers öffnete, breitete sich der Brandherd durch die Sauerstoffzufuhr aus. Um den Brand zu löschen, musste die Feuerwehr des oberen Seebezirks und der Stützpunkt Murten ausrücken.

In der Werkstätte waren viele Möbel und andere leicht brennbare Gegenstände gelagert. Diese und die Werkstatt wurden beim Brand vollständig zerstört, auch ein Nebengebäude sowie das Wohnhaus erlitten Schaden. Die Kantonale Gebäudeversicherung müsste dem Mann nach dem Schaden eine Entschädigung von 418 000 Franken bezahlen. Wie es im Strafbefehl aber heisst, tritt die Versicherung als Zivilklägerin auf, um allenfalls Abstriche auf die Leistung geltend machen zu können.

Der Mann wurde nun per Strafbefehl wegen fahrlässiger Verursachung eines Brandes verurteilt, und zwar zu einer bedingten Strafe von 30 Tagessätzen zu je 60 Franken, mit einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von 500 Franken. Bezahlen muss der Schreiner auch die Verfahrenskosten von 1421 Franken.

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