Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Brandruine bei Poya wird teilsaniert

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Seit Monaten ziert ein provisorisches Dach die Conciergerie des Poya-Schlosses an der Murtengasse. Im ­April 2019 zerstörte ein Feuer die Dachkonstruktion – eine Person kam dabei ums Leben (die FN berichteten).

Das Gebäude im Heimatstil des frühen 20. Jahrhunderts besitzt momentan ein Dachprovisorium, welches das Innere vor Witterungseinflüssen schützt. Langfristig sei das aber keine Lösung, sagt Stanislas Rück, Amtsvorsteher des Amts für Kulturgüter. «Die Besitzer des Schlosses Poya sind zerstritten und bis heute zu keiner Lösung gekommen, wie das Haus saniert werden soll», sagt er. «Wir können das Ganze nicht so stehen lassen.» Zusammen mit dem Oberamt des Saanebezirks schreitet das Amt für Kulturgüter nun ein, wie aus dem Amtsblatt hervorgeht. Ziel sei es, das in der höchsten Kategorie geschützte Gebäude wieder wasserdicht zu machen. «Es geht um den Wiederaufbau des Dachstuhls und der Gebäudehülle, um keinen weiteren Substanzverlust zu haben. Wenn wir noch länger warten, ist das Gebäude unwiederbringlich verloren.»

Die Behörden schreiten ein, weil das Gebäude als Teil der Poya-Anlage ein Kulturgut nationaler Bedeutung darstellt. Nach langer Untätigkeit der Eigentümer habe der Kanton nun das Recht, die erforderlichen Arbeiten in Auftrag zu geben. Die Kosten würden aber den Schlossbesitzern in Rechnung gestellt. Diese Massnahme betrifft neben der durch den Brand beschädigten Conciergerie auch ein Stallgebäude auf dem Gelände des Poya-Schlosses. «Dieses ist seit Jahren in einem schlechten Zustand und droht einzustürzen», sagt Rück. Da könne und wolle der Kanton nicht weiter tatenlos zusehen. «Wir gehen hier keinen Kompromiss ein und setzen die Gebäudehüllen wieder instand.» Deshalb beauftragen die beiden Ämter nun Firmen, die sich den notwendigen Arbeiten annehmen und die Gebäude äusserlich sanieren. Was im Innern der betroffenen Bauten passiere, habe dann Zeit und sei in dieser Phase nicht Angelegenheit des Amtes für Kulturgüter.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema