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Braucht es ein neues Instrument?

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Braucht es ein neues Instrument?

Autor: Urs Haenni

Die Freiburger Raumplanung hat vor zehn Jahren neue touristische Pole im Kanton festgelegt: die Agglomeration Freiburg, die Regionalzentren der Bezirke Broye, See, Glane, Greyerz und Vivisbach sowie die Regionen Charmey, Greyerz/Moléson und Schwarzsee.

Nimmt das Schweizer Stimmvolk am 11. März die Zweitwohnungs-Initiative an, dann sind fast ausnahmslos Gemeinden dieser touristischen Pole betroffen (siehe Box). Sie alle haben einen Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent, entsprechend dürften dort keine neuen Wohnungen als Zweitresidenz mehr gebaut werden.

Thomas Steiner, Direktor des Freiburger Tourismusverbandes, sieht darin einen Widerspruch. Die Festsetzung von touristischen Polen versuche, die touristische Entwicklung zu kanalisieren. «Man erstellt Installationen, baut moderne Bergbahnen und bietet grosse Kapazitäten an, dann bringt man plötzlich die Leute nicht mehr unter.»

Der Freiburger Tourismus-Verband hat zur Zweitwohnungs-Initiative keine Abstimmungsempfehlung herausgegeben. Thomas Steiner sagt, auch er teile den Grundsatz, dass man die Landschaft erhalten und nicht alles überbauen soll. Für ihn stellt sich vielmehr die Frage nach dem richtigen Instrument.

Und da verweist der Tourismusdirektor auf das im letzten Jahr revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz. Aufgrund dieses Gesetzes werden Kontingente und Zonen definiert, und Gemeinden arbeiten Konzepte aus. «Die Frage stellt sich, ob das Raumplanungsgesetz nicht bereits die Anliegen der Initiative abdeckt», so Steiner. «Der kantonale Richtplan ist diesbezüglich schon sehr ausführlich.»

Unklarheit bei Vermietung

Tourismusdirektor Steiner stellt zur Initiative einige für ihn noch offene Fragen. «Eine Schwäche der Initiative ist, dass sie keinen Unterschied macht zwischen vermieteten und nicht vermieteten Residenzen.» Die Initianten von «Helvetia Nostra» schreiben zwar auf ihrer Website: «Nicht unter den Begriff Zweitwohnung fallen Ferienwohnungen, die kommerziell vermietet werden.» Steiner ist diesbezüglich skeptisch: «Ich sehe in der Vorlage keinen solchen Anhaltspunkt.»

Der Freiburger Tourismus ist auf Übernachtungen aus der Parahotellerie angewiesen, so Steiner. «Man kann nicht einfach auf mehr Hotels setzen. Es braucht auch Objekte für ein anderes Kundensegment. Wertschöpfung ist auch nicht berücksichtigt. In gewissen Regionen ist eine von zwei Stellen vom Tourismus abhängig.»

Grundsätzlich ist Thomas Steiner der Meinung, dass bei der touristischen Entwicklung im Kanton Freiburg keine grösseren Sünden begangen wurden. «Freiburg hat einen bewussten Entscheid gefällt, touristische Pole zu definieren und in diese zu investieren.»

Ähnliche Argumente wie der Tourismusverband führt der Deutschfreiburger Heimatkundeverein (HKV) ins Felde. «Es steht ausser Frage, dass es bei den Zweitwohnungen Handlungsbedarf gibt», schreibt der HKV in einer Stellungnahme zuhanden der FN. «Die Landschaft muss vor weiterer Zersiedelung geschützt werden, wenn wir unseren Lebensraum und unsere Landschaft in vorliegender Form erhalten wollen.»

Doch auch der HKV ist der Meinung, «dass eine fixe Zweitwohnungsobergrenze auf Verfassungsstufe nicht zielführend ist.» Der Vorstand des Vereins ist der Meinung, dass das verschärfte Raumplanungsgesetz Massnahmen zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus individueller und damit zielgerichteter umsetzt.

Wichtig ist für den HKV insbesondere, dass Kantone und Gemeinden in ihren Richt- und Nutzungsplänen solche Massnahmen vorsehen. «Wir sind der Meinung, dass für jede Gemeinde spezifische Lösungen gefunden werden müssen. Insbesondere für die Gemeinde Plaffeien mit dem Schwarzsee als bedeutender Tourismusregion sind wohl andere Massnahmen als bei der Gemeinde Greng nötig.» Der Verein fordert deshalb insbesondere die Deutschfreiburger Gemeinden zu konkreten Massnahmen auf. Aufgabe des HKV und der Bevölkerung werde es sein, die Zweckmässigkeit und Wirkung der getroffenen Massnahmen zu überwachen.

Zweitresidenzen stehen oft leer, werden aber zum Teil auch kommerziell vermietet. In Gemeinden wie Oberwistenlach (Bild) wird allerdings bisher noch keine Unterscheidung gemacht.Bild Corinne Aeberhard

Pro Natura: «Niemand sonst setzt eine Obergrenze»

Eigentlich geht die Zweitwohnungsinitiative für Pro Natura zu wenig weit. «Die Landschaftsinitiative von Pro Natura geht noch einen Schritt weiter: keine neuen Bauzonen während 20 Jahren», sagt Yolande Peisl, Geschäftsführerin von Pro Natura Freiburg. Ihre Vereinigung unterstützt aber die Zweitwohnungsinitiative aus fogendem Grund: «Niemand sonst setzt eine Obergrenze für Zweitwohnungen. Mehr als 20 Prozent sind ganz klar zu viel.»

Für Peisl ist das geltende Raumplanungsgesetz deshalb nicht genügend, «weil es nicht auf touristische Anlagen zielt». Die Geschäftsführerin sagt: «Wir stellen fest, dass der Druck des Tourismus immer grösser wird. Und dieser Druck ist eben für die Natur schädlich.»

Auch glaubt Peisl, dass die Kanalisierung des Tourismus im Kanton Freiburg nicht greift: «Als Beispiel sehe ich La Berra. Dort gibt es Projekte, die wahnsinnig sind. Aber La Berra ist im kantonalen Richtplan nicht als touristischer Pol definiert, nur als regionaler Pol. Da hege ich grosses Misstrauen.»

Grüne und SP dafür

Allgemein sagt Yolande Peisl zur Zweitwohnungsinitiative: «Ich verstehe, dass sich die Leute ein bisschen unwohl fühlen. Aber eine Beschränkung ist der richtige Weg. Wir müssen wahnsinnig aufpassen, dass nicht alles verbaut wird.»

Im Kanton Freiburg haben neben Umweltkreisen auch die Grünen und die Sozialdemokratische Partei die Ja-Parole herausgegeben.uh

Zahlen und Fakten

16 Gemeinden über 20 Prozent

In Freiburg gibt es 16 Gemeinden, die mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen aufweisen. Die vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Zahlen basieren auf der Volkszählung von 2000. Die von der Initiative betroffenen Freiburger Gemeinden sind: Crésuz (136 Zweitwohnungen; 50,7 Prozent); Cheyres (266; 45,5 prozent); Delley-Portalban (248; 44,8 Prozent); Gletterens (124; 41,3 Prozent); Charmey (403; 37,3 Prozent); Châtel-sur-Montsalvens (47; 36,2 Prozent); Greyerz (257; 29,5 Prozent); Châtillon (44; 29,3 Prozent); Plaffeien (319; 27,3 Prozent); Cerniat (52; 26,7 Prozent); Oberwistenlach (163; 25,8 Prozent); Jaun (87; 24,8 Prozent); Hauteville (54; 23,1 Prozent); Châtel-St-Denis (549; 22,7 Prozent); Prépondavaux (7; 22,6 Prozent); Greng (14; 20,3 Prozent). uh

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