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Bub stürzt aus dem Fenster, Staatsanwaltschaft verurteilt Mutter

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30 Minuten. So lange war ein fünfjähriges Kind im Juni 2018 allein in einer Wohnung im unteren Sensebezirk. Die Mutter hatte diese kurz nach dem Mittag verlassen, um ihr anderes Kind in den Kindergarten zu bringen und kurz etwas im Dorfladen einzukaufen. Der Bub hat in dieser Zeit ein Fenster der Wohnung geöffnet und sich hinausgebeugt. Wie er später sagte, wollte er nachschauen, ob jemand nach ihm rufe. Er stürzte aus dem Fenster und fiel aus einer Höhe von 8,40 Metern drei Stockwerke tief hinunter auf den Parkplatz vor dem Haus. Eine Nachbarin fand das blutende Kind und alarmierte die Rettungskräfte.

Eine Woche im Spital

Der Junge erlitt beim Sturz zahlreiche Verletzungen: ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma, eine Lungenprellung, ein Pneu­-mothorax in beiden Lungen, ein Pneumomediastinum (Aus­-tritt einer kleinen Luftmenge aus beiden Lungen in den Spalt zwischen Brustwand und Lunge), eine Leberprellung, mehrere Unterkieferfrakturen, mehrere Zahnluxationen, eine tiefere Quetschwunde am Kinn und eine verschobene Fraktur am rechten Arm nahe dem Handgelenk.

Wie es im Strafbefehl heisst, war der Kleine eine Woche im Spital, jedoch waren die Verletzungen gemäss Arztbericht nicht lebensgefährlich. Noch ist nicht klar, ob die Knochenbrüche am Unterarm und am Unterkiefer zu bleibenden Schä­den führen.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat die Mutter nun für das Geschehene verurteilt. Indem sie ihren Sohn unbeaufsichtigt liess und dieser beim Sturz einfache Körperverletzungen erlitt, habe sie ihre ­gesetzliche Obhutspflicht vernachlässigt. Sie wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss sie eine Busse von 300 Franken bezahlen sowie die Verfahrenskosten von 643 Franken übernehmen.

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