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Buchhändler-Urteil wird angefochten

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Der Fall des in Vuadens ansässigen Buchhändlers, der ein Buch des französischen Revisionisten Roger Garaudy vertrieben hatte, ist noch nicht abgeschlossen. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft und der Anwalt des Buchhändlers rekurrieren ans Bundesgericht. Der Kassationshof hatte den Buchhändler wegen Rassendiskriminierung zu 20 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt.

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