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Budget: Lange Diskussion um Entschädigungen

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Fast eine Stunde lang diskutierte der Grosse Rat am Mittwoch im Rahmen der Budgetdebatte über die Entschädigungen des Justizrates. Die Mehrheit der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGK) hatte den Antrag gestellt, diese um 45 000 von 140 000 auf 90 000 Franken pro Jahr zu kürzen. Mit andern Worten: Die Mitglieder des Justizrates sollen für eine halbtägige Sitzung von vier Stunden nur noch 350 statt wie bisher 500 Franken erhalten.

Für Gleichbehandlung

Urheber des Antrags in der Kommission war offensichtlich der SP-Vertreter Dominique Corminboeuf. Er wunderte sich gestern, dass die bürgerlichen Vertreter plötzlich nicht mehr hinter dem Antrag standen, nachdem in der Kommission «alles klar war». Er vermutete sogleich, dass der Justizrat Lobbying betrieben hatte. Er stritt vehement ab, mit seinem Antrag Rachegelüste befriedigen zu wollen. «Ich will lediglich, dass alle gleich behandelt werden», betonte er und wies darauf hin, dass die Mitglieder anderer Kommissionen, in denen ebenfalls Fachleute sitzen, 72 Franken pro Stunde erhalten.

Zudem machte er den Rat darauf aufmerksam, dass der Staatsrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, welche die Sitzungsgelder aller Kommissionen analysieren will. Und bis zum Inkrafttreten des neuen Reglementes wollte er keine Ausnahmen zulassen.

Bekämpft wurde der Antrag von FDP, CVP und vom Staatsrat. «Der Justizrat wird zu Unrecht mit einer parlamentarischen Kommission verglichen. Er ist ein Organ mit speziellen Aufgaben, das in der Verfassung verankert ist», gab Theo Studer, Präsident der Justizkommission, zu verstehen.

Er rief auch in Erinnerung, dass der Justizrat Entscheide in letzter Instanz treffen müsse und die Aufsicht über das Justizwesen ausübe. Und die Mitglieder seien mit beruflichen Kompetenzen ausgestattet. «Wir sind froh, auf ihre Mitarbeit zählen zu dürfen», sagte er.

«Man schlägt den Sack und meint den Esel», umriss Justizdirektor Erwin Jutzet das Problem. Er stritt nicht ab, dass es zwischen Justizrat und dem Grossen Rat zu Spannungen gekommen sei, z. B. wegen den Empfehlungen, die der Justizrat bei den Wahl der Justizbehörden abgibt. Aber auch die Frage, wo sich der Justizrat bei der Fronleichnamsprozession in Freiburg einreihen soll, dürfe zu keinem Problem werden.

Staatsrat hat Kompetenz

Erwin Jutzet gab zu verstehen, dass es am Staatsrat sei, die Höhe der Entschädigungen festzulegen. Und diese seien nach Verhandlungen mit dem Justizrat fixiert worden. Zu Beginn sei gar ein vierfacher Betrag im Raume gestanden. Er fragte sich, ob der Betrag von 7500 Franken – monatlich 650 Franken – für das Amt der Präsidentin zu viel sei, wohlwissend, dass sich diese tagtäglich mit dieser Aufgabe beschäftigen müsse. Nach seinen Worten könnte eine Reduktion der Entschädigungen auch dazu führen, dass der Justizrat gewisse Aufgaben an das Kantonsgericht delegiere, z. B. die jährlich 30 Inspektionen der Gerichtsbehörden. Gerade deswegen sei der Ruf nach einem Justizrat gross gewesen, da man dem Kantonsgericht vorgeworfen habe, diese Aufgabe ungenügend wahrzunehmen.

Knapper Entscheid

Mit 48 zu 42 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnte der Rat schliesslich eine Kürzung der Entschädigungen ab. az

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