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Bund ist gegen Energiepark in Galmiz

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Das geplante Biomassenzentrum und der Energiepark auf Galmizer Boden erhalten vom Bundesrat keine Genehmigung. Das gab die Landesregierung gestern bekannt. Das Projekt des Unternehmers Christian Haldimann ist im zweiten Teil des revidierten Richtplans des Kantons Freiburg enthalten. Dieser Richtplan wurde gestern vom Bundesrat genehmigt, mit einer Aufforderung an den Kanton Freiburg, einige Änderungen vorzunehmen.

«Zersiedelung der Landschaft»

Zum Biomassenzentrum und Energiepark schreibt der Bund, dass das Projekt am geplanten Standort an der Strasse zwischen Muntelier/Galmiz und Sugiez gegen das Bundesgesetz verstosse. Das Problem sei, dass für ein Privatunternehmen eine Sonderzone geschaffen werde in einem landwirtschaftlichen Gebiet. «Die geplanten neuen industriellen Aktivitäten haben ihren Platz in einer Industriezone», so der Bund. «Die Lage dieser Zone abseits der Bauzonen verstösst gegen die Grundprinzipien der Raumplanung, da sie zur Zersiedelung der Landschaft beiträgt.»

Die Tatsache, dass bereits 1991 auf dem Gelände eine Kompostierungsanlage errichtet wurde, rechtfertige in keiner Weise die Schaffung einer echten Industriezone für andere Aktivitäten. «Die Kompostierungsanlage steht in materieller Hinsicht im Widerspruch zum Bundesgesetz, und jede Erweiterung durch die Schaffung neuer Aktivitäten würde diese Widerrechtlichkeit noch verschärfen», so die klaren Worte des Bundes.

«Nicht verhandelbare Position»

Die Haltung des Bundes zum Biomassenzentrum und Energiepark ist unumstösslich. Das bestätigt Staatsrat Jean-François Steiert den FN. «Wir hatten seit dem Frühjahr Verhandlungen mit dem Bund. Zuerst war er gegen die vorgelegten Projekte Biomassenzentrum und Energiepark Galmiz sowie die Erweiterung des Papilioramas in Kerzers» (siehe Kasten). Daraufhin habe der Kanton Freiburg versucht, dem Bund seine Position zu erklären. «Beim Biomassenzentrum war schnell klar, dass die Nein-Position des Bundes nicht verhandelbar ist.» Deshalb sei es der einzige Weg, mit dem Kanton und den involvierten Bundesbehörden zu schauen, wo ein sinnvollerer Standort ist. «Der Kanton Freiburg wird bei der neuen Standortsuche unterstützend wirken», verspricht der Staatsrat. Vonseiten des Projektinitiators gab es keine Reaktion.

Richtplan

Okay vom Bund für die Mehrheit der Projekte

Mit dem Entscheid des Bundesrats zum kantonalen Richtplan zeigt sich Staatsrat Jean-François Steiert auf Anfrage grundsätzlich zufrieden: «Die ganz grosse Mehrheit der Projekte im Kanton kann weitergetrieben werden.» 48 Projektblätter seien mit ihrem jeweiligen Koordinationsstand genehmigt worden.

Konkret erwähnt der Kanton in einem Communiqué das Thema Windenergie und die Projektblätter zu den Windenergie-Standorten. Das Projektblatt zum Windenergie-Standort Schwyberg behalte, wie vom Staatsrat gefordert, den Koordinationsstand «Zwischenergebnis».

Weiter habe der Bundesrat die restlichen 20 Themen des Kapitels Siedlung und Ausstattung, die zehn Themen des Kapitels Mobilität, die elf Themen des Kapitels Ländlicher und natürlicher Raum und die 14  Themen des Kapitels Umwelt genehmigt.

Änderungen gebe es beim Thema «Weiler ausserhalb der Bauzone»: Gleichzeitig zu jedem neuen Weilerprojekt, das dem Kanton im Rahmen der Vorprüfung des Ortsplans einer Gemeinde unterbreitet wird, müsse dem Amt für Raumentwicklung jeweils eine aktualisierte Liste aller bestehenden Weiler übermittelt werden. Der strategische Teil und der Teil Siedlung des kantonalen Richtplans hatten bereits im Mai 2019 das Okay vom Bundesrat erhalten.

Richtplan gibt Entwicklung vor

Der Richtplan zeigt auf, wie der Kanton Freiburg seine Entwicklung plant, unter anderem in den Bereichen Wohnen, Mobilität oder Energie. Im Richtplan ist festgehalten, dass der Kanton verdichtetes Bauen in klar definierten Bevölkerungszentren möchte, wie in Freiburg, Murten oder Düdingen.

jmw

«Die Lage dieser Zone abseits der Bauzonen verstösst gegen die Grundprinzipien der Raumplanung, da sie zur Zersiedelung der Landschaft beiträgt.»

Bundesrat

Zahlen und Fakten

Ökologischer Strom, Wärme und Gas

Der bestehende Betrieb der Kompostieranlage Seeland AG sollte an der Strasse zwischen Galmiz/Muntelier und Sugiez zu einem Biomassenzentrum und Energiepark ausgebaut werden. Das Projekt sah vor, die Kompostieranlage mit Vergärungsanlagen, Kompostproduktelagern, Überdachungen sowie Energiezentralen zu erweitern. Bisher umfasst das Areal 17 500 Quadratmeter. Neu sollten auf einer Fläche von 66 000 Quadratmetern 14  Bauten und Anlagen stehen. Das gewonnene Biogas sollte in Strom umgewandelt, in ein Gasnetz eingespeist oder in Wärme für ein Fernwärmenetz umgewandelt werden. Zu- sätzlich waren ein Holzschnitzelkessel für die Wärmeerzeugung und Fotovoltaik­anlagen für Strom vorgesehen.

jmw

Kerzers

Bundesrat lehnt Hotelprojekt neben dem Papiliorama ab

Zum Ausbauprojekt des Papilioramas in Kerzers hat der Bundesrat Vorbehalte. Diese erklärt er in seinem Bericht zur Genehmigung des revidierten kantonalen Richtplans. Einige der geplanten Erweiterungen des Papilioramas würden auf Landwirtschaftsgebiet zu stehen kommen. Da die vorgesehene Diversifizierung der Aktivitäten mit Ferienhäusern oder einem Hotel-/Parahotellerieprojekt nicht direkt mit der Bestimmung des Papilioramas verbunden sei, entspreche das Projekt nicht den Anforderungen des Bundesgesetzes. Diese Aktivitäten müssten woanders einen Platz finden, und zwar in einer bestehenden Bauzone anstatt auf landwirtschaft­lichem Gebiet.

Zur Erweiterung des Parkplatzes auf Landwirtschaftsgebiet schreibt der Bund, dass die benachbarte Bahnhaltestelle in den Unterlagen nicht ausreichend hervorgehoben werde. Deshalb genehmigt der Bundesrat die Existenz des Projektblattes «Erweiterung des Papilioramas», nicht aber dessen Inhalt. Stattdessen solle der Kanton die geplante Entwicklung des Papilioramas in eine Richtung steuern, die konform zum Bundesgesetz ist. «Beim Papiliorama hat der Bund mit seinem Entscheid eine Tür offengelassen», sagt Staatsrat Jean-François Steiert den FN. «Es ist möglich, an diesem Projekt weiterzuarbeiten, aber es braucht nicht unwesentliche Nachbesserungen und auch Nachverhandlungen.»

jmw

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