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Bundesamt umgeht Oberamtsentscheid

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Das Vieh kommt in diesen Tagen von den Alpweiden herunter; die Hirten bereiten die Infrastruktur für den Winter vor – auch auf den Alpen Kaiseregg, Grossrieder­haus und Grubenhaus. Nun locken die Alpweiden im warmen Herbstlicht Wanderer an. Doch die Bergidylle täuscht: Um die Vergabe der Pacht dieser drei Alpen schwelt seit Monaten ein juristischer Konflikt, die Kor­res­pon­denz dazu türmt sich berghoch auf. Das Problem: Auf den drei Alpen wirtschaftete diesen Sommer ein Hirt, der das – je nach juristischer Auslegung – eigentlich gar nicht hätte tun dürfen.

Armasuisse revidiert Verträge

Die Geschichte beginnt mit dem Bundesamt für Rüstung Armasuisse. Ihm gehören nämlich mehrere Alpen auf dem Gemeindegebiet von Plaffeien, darunter die erwähnten Grossriederhaus, Grubenhaus und Kaiseregg. Auf 1. Januar 2019 revidierte Armasuisse seine Pachtverträge: Neu schliesst das Bundesamt diese direkt mit den Pächtern ab, statt über die Gemeinde zu gehen. In einer Vereinbarung bedingte sich die Gemeinde aber ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Pächter aus. In der Vereinbarung, die den FN vorliegt, ist unter anderem festgehalten, dass die Hirten von Beruf Landwirt sein oder Erfahrung in der Führung von landwirtschaftlichen Betrieben haben müssen.

Weiter steht dort, dass für die Alpen Grubenhaus, Grossriederhaus und Kaiseregg der gleiche Pächter ausgewählt werden soll. «Die Alp Kaiseregg kann erst ab Juli genutzt werden, die beiden anderen Alpen dienen als Vorweiden», erklärt der Plaffeier Syndic Otto Lötscher. «Es ist deshalb wichtig und sinnvoll, dass alle drei Alpen vom gleichen Pächter bewirtschaftet werden.»

Die Alp Kaiseregg hat eine Sonderstellung: Die Gemeinde will sie nämlich im Baurecht übernehmen, das hiess die Gemeindeversammlung im Dezember gut. Weil die Kaiseregg als Hausberg touristisch wichtig ist für Plaffeien, will die Gemeinde mitentscheiden können, wie es mit der Alp unterhalb des Gipfels weitergeht. Wegen Einsprachen ist dieses Baurecht aber noch nicht zustande gekommen.

Beschwerde gegen Vergabe

So weit die Ausgangslage – was also lief mit der Vergabe schief? Die Pacht für die Alpen Kaiseregg sowie Grubenhaus und Grossriederhaus wurde im September 2018 ausgeschrieben, im Dezember hat Armasuisse den Zuschlag einem Interessenten erteilt. Damit war aber eine andere Bewerber-Familie nicht einverstanden, sie intervenierte beim Oberamt mit einer Beschwerde. Denn: Der Ausgewählte sei kein ausgebildeter Landwirt. Anwalt Elmar Perler, der die Familie vertritt, sagt: «Das verstösst gegen die Vereinbarung zwischen Gemeinde und Armasuisse und auch gegen die Fusionsvereinbarung von Oberschrot, Zumholz und Plaffeien.» Dort ist nämlich ebenfalls festgehalten, dass Pachten nur an Landwirte vergeben werden dürfen.

Das Oberamt hiess die Beschwerde gut; dieser Entscheid liegt den FN vor. Damit hob es den Vergabeentscheid auf; ein anderer Interessent sollte den Zuschlag erhalten. Doch passiert ist – nichts. Armasuisse hielt am Kandidaten fest und umging den Oberamtsentscheid mit einem Kniff: Statt einer Pacht ging die Bundesstelle eine Gebrauchsleihe mit dem Mann ein. Das heisst, er darf die Alpen bewirtschaften, muss aber keine Pacht zahlen.

Gemäss Armasuisse hat das Bundesamt von Anfang an eine Gebrauchsleihe vorgesehen. Weil sich der Abschluss des Baurechtsvertrags zur Alp Kaiseregg verzögert habe und weil die Alp koordiniert mit Grubenhaus und Grossrieder­haus bewirtschaftet werden müsse, «wurde die Alp Kaiseregg im Sinne einer Übergangslösung in Gebrauchsleihe abgegeben», schreibt Armasuisse-Sprecherin Jacqueline Stampfli auf Anfrage der FN. Darum fühlt sich das Bundesamt von der gutgeheissenen Beschwerde nicht betroffen: «Der Beschwerdeentscheid betrifft die Pachtvergabe. Er führt aber zu keinen Einschränkungen, wenn die Pacht übergangsweise in Gebrauchsleihe überlassen wird.» Auch die Gemeinde Plaffeien argumentiert mit dem noch nicht zustande gekommenen Baurecht. Deshalb habe die Gemeinde kein Mitspracherecht bei der Vergabe gehabt, sagt der Plaffeier Syndic Otto Lötscher.

«Knebelvertrag»

Für Elmar Perler, den Anwalt der Beschwerdeführer, tut das nichts zur Sache: «Das Baurecht hat nichts mit der Vergabe der Alpen zu tun. Die Vereinbarung zwischen Gemeinde und Armasuisse zur Pachtvergabe ist nicht an Bedingungen gebunden.» Fakt sei, dass Vereinbarungen verletzt worden seien und dass das Oberamt die Beschwerde seiner Mandanten gutgeheissen habe. Perler sagt, es handle sich um ein klares Umgehungsgeschäft mit den Konsequenzen, dass die Familie, die ein Anrecht auf die Pacht gehabt hätte, übergangen worden sei und die Steuerzahler um Pachtzinseinnahmen geprellt worden seien. Er kritisiert überdies die Vereinbarung zur Pachtvergabe zwischen Armasuisse und Gemeinde: «Es handelt sich um einen Knebelvertrag, denn faktisch hat die Gemeinde ein Vetorecht bei der Auswahl der Pächter – was Armasuisse das alleinige Entscheidungsrecht als Eigentümer entzieht.»

Neu ausgeschrieben

Was passiert nun? Das Oberamt hat keine Handhabe zu Sanktionen. Es kann mit dem Gutheissen von Beschwerden lediglich Entscheide von Gemeinden aufheben – was diese danach machen, darauf hat das Oberamt keinen Einfluss.

Die Beschwerde führenden Landwirte können nun auf die nächste Alpsaison hoffen. Denn in den nächsten Wochen wird die Pacht für die Alp Kaiseregg – und damit faktisch für die damit verbundenen Alpen Grossriederhaus und Grubenhaus – neu ausgeschrieben, wie Syndic Otto Lötscher sagt. «Zunächst müssen wir den Baurechtsvertrag für die Alp Kaiseregg abschliessen, aber wir sind auf Kurs und hoffen, dass dieser bis Ende Oktober unter Dach und Fach ist.» Anschliessend werde die Pacht ausgeschrieben. Und diesmal soll alles mit rechten Dingen zugehen.

Allmendvergabe

Allmende in Oberschrot haben nun Pächter

Die Alp Kaiseregg ist nicht das einzige Stück Land, mit dem die Gemeinde Plaffeien Probleme hat. Wie die FN Anfang Mai berichtet haben, hat der Gemeinderat Allmende im Ortsteil Oberschrot zur Pacht ausgeschrieben, erhalten hat sie ein Landwirt aus Zumholz. Zwei Oberschroter Bauern haben beim Oberamt des Sensebezirks Beschwerde eingereicht: Die Vergabe widerspreche der Fusionsvereinbarung zwischen Plaffeien, Oberschrot und Zumholz. Dort steht nämlich, dass jene Landwirte berücksichtigt werden müssen, die in dem Ortsteil wohnen, in dem die Allmend liegt. Das Oberamt hat den Einsprechern auch hier recht gegeben. Der Gemeinderat hat die Allmende in der Folge neu ausgeschrieben. Das sorgte für Kopfschütteln – denn Oberschroter hatten sich schon bei der ersten Ausschreibung beworben. Nun ist das Land rechtmässig vergeben: Ammann Otto Lötscher bestätigt, dass die zwei Bauern aus Oberschrot die Allmende erhalten hätten. Die Landwirte hatten sich bereits bei der ersten Ausschreibung beworben.

nas/jp

«Die Vergabe verstösst gegen die Vereinbarung zwischen Gemeinde und Armasuisse.»

Elmar Perler

Anwalt der Beschwerdeführer

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