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Bundesgericht annulliert ein Urteil

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Kanton Freiburg

Bundesgericht annulliert ein Urteil

Die Freiburger Justiz hat am 28. September 2006 einen Mann zu drei Jahren Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt. Jetzt hat das Bundesgericht in Lausanne entschieden, dass dies ein Fehler war. Es gebe zu viele Unstimmigkeiten in den Zeugenaussagen und dem Verhalten der Klägerin. Aus diesem Grunde muss das Freiburger Kantonsgericht ein neues Urteil fällen und dem Angeklagten 2000 Franken bezahlen.Die Klägerin hatte im Dezember 2004 ihren Geliebten angeklagt. Dieser habe sie zwei Mal verbal und mit einer Waffe bedroht und sexuell genötigt. Eine Gynäkologin bestätigte, dass der Körper der Klägerin Blutergüsse aufgewiesen hat. Das Bundesgericht ist nun der Meinung, dies reiche als Beweis für den Sachverhalt gemäss Klägerin nicht aus.

Freundinnen glauben Opfer nicht

Weiter beanstandet das Gericht in Lausanne, dass zwei Freundinnen der Klägerin nicht daran glauben, dass das Opfer genötigt worden sei. sda/at

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