LausanneDas Bundesverwaltungsgericht hatte im vergangenen März entschieden, dass das AKW Mühleberg aus Sicherheitsgründen vorerst nur noch bis Juni 2013 betrieben werden darf. Für eine weitergehende Bewilligung forderten die Richter ein Instandhaltungskonzept. Die Mühleberg-Betreiberin BKW erhob dagegen Beschwerde ans Bundesgericht. Aus Furcht, dass die Richter in Lausanne nicht vor Ende Juni 2013 entscheiden könnten, ersuchten sie gleichzeitig darum, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zu erteilen. Das Bundesgericht hat dieses Gesuch nun abgelehnt. sda
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