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Bundesgericht hat entschieden: Mönche erhalten Direktzahlungen

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BernDas Bundesgericht wies mit seinem Urteil einen Rekurs des Bundesamts für Landwirtschaft ab. Dieses hatte sich in seinem Rekurs auf den Standpunkt gestellt, die Stiftung Zisterzienserabtei Hauterive und die Gemeinschaft der Mönche seien juristische Personen. Darum hätten sie kein Anrecht auf Direktzahlungen.

Mit dieser Argumentation focht es 2003 einen anders lautenden Entscheid der Freiburger Kantonsverwaltung an. Sie hatte den Gutsbetrieb am Ufer der Saane unweit von Freiburg als direktzahlungsberechtigt bezeichnet. Rechtlich betrachtet handle es sich um eine einfache Gesellschaft.

Das Bundesverwaltungsgericht hält nun fest, der Gutsbetrieb der Mönche stelle deren Existenzgrundlage dar. Die Gemeinschaft der Mönche könne nicht mit einer juristischen Person wie etwa einer Aktiengesellschaft gleichgesetzt werden. Obwohl sie nicht Besitzer des Guts seien, trügen die Mönche das unternehmerische Risiko.

Der Gutsbetrieb in Hauterive steht unter der Leitung eines Mönchs, der ein landwirtschaftliches Diplom besitzt. Zwischen 1999 und 2002 hatte der Betrieb Direktzahlungen erhalten, dann intervenierte das Bundesamt für Landwirtschaft. sda

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