Das Bundesgericht hat 1997 entschieden, der Kanton Genf habe zu Recht Lehrerinnen verboten, beim Unterricht ein Kopftuch zu tragen: Die gesetzliche Grundlage und die Befürchtung, es gebe sonst soziale Spannungen, hätten dazu ausgereicht. Lehrkräfte dürfen laut Bundesgericht allgemein an Schulen keine religiös motivierten Kleidungsstücke tragen, da dies die konfessionelle Neutralität des Staates verletzen würde – und Lehrkräfte vertreten den Staat. Diesen Entscheid hat das Bundesgericht später nochmals gestützt. Geändert haben die höchsten Richter ihre Haltung zum Dispens muslimischer Mädchen vom Schwimmunterricht: 1993 stützte das Gericht im Namen der Religionsfreiheit ein entsprechendes Gesuch von Eltern; 2008 gewichtete es die Chancengleichheit durch Integration in den gesamten Schulunterricht höher. njb
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